Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat




Der Eröffnungssatz der Bibel ist die Grundlage der biblischen Numerik. Durch diese sind wir besser in der Lage zu verstehen, wie G-tt mathematische Wahrheiten in Seine g-ttlichen Schöpfungen eingewebt hat.

Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » Sa 16. Okt 2021, 19:11

Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt. Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[2] durch euer ganzes Land erschallen lassen. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[3], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll. 3.Mo.25,8-10


Das Erlassjahr beginnt am Versöhnungstag, der auf den 10. Tag des 7. Monats fällt. Da der 1. Monat von G-ttes Kalender im Frühling beginnt, beginnt das Erlassjahr im Herbst und endet am Ende des Sommers. Das Erlassjahr beginnt also am Ende des einen Jahres und endet am Anfang des anderen Jahres. Dies geschieht, weil die Aussaat von Gerste und Weizen im Herbst beginnt. Geerntet wird dann im Frühjahr.

Die letzte Woche der Jahre setzt sich folgendermaßen zusammen

Die Aussaat erfolgt im Herbst des jeweiligen Jahres:
1) 43
2) 44
3) 45
4) 46
5) 47
6) 48
7) aber nicht im Herbst des Jahres 49, dem Jahr der Vorbereitung auf das Erlassjahr

Geerntet wird im Frühjahr des Jahres:
1) 44
2) 45
3) 46
4) 47
5) 48
6) 49
7) aber nicht im Frühjahr des Jahres 50 (dem Sabbatjahr) und nicht im Frühjahr des Jahres 1 (dem Neumondjahr).

Beachte, dass es in dieser letzten Woche sechs Jahre gibt, in denen gesät wird, und sechs Jahre, in denen geerntet wird. Diese Jahre sind nicht identisch. Mit anderen Worten, die Jahre der Aussaat liegen ein Jahr vor den Jahren der Ernte. Dies ist für die westliche Denkweise ein großes Rätsel, aber wenn wir es erst einmal verstanden haben, können wir sehen, dass die lunare Zählung durch die Sabbat-/Erlasszählung im Typus erfüllt wird.

Beachte auch, dass es zwei Jahre gibt, in denen nicht gesät und zwei Jahre, in denen nicht geerntet wird. Diese Unterbrechung des Arbeitsprozesses stimmt mit dem Sabbat und dem Neumond am Ende und am Anfang unserer Monate überein und durchbricht so die kontinuierliche, fiktive siebenjährige Sabbatzählung, auf die die Menschen am Saturnstag so stolz sind.

Wenn wir nun mit der Zählung weitermachen, stellen wir fest, dass im Jahr 1 (das ist das Jahr 8 der Zählung der letzten Woche und das Jahr 1 in der neuen Zählung, im Herbst dieses Jahres gesät wird. Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (Jahr 2 der neuen Zählung und Jahr 9 der alten Zählung) wird dann geerntet.

Die erste Woche der neuen Zählung sieht also folgendermaßen aus.

Im ersten Jahr, dem Neumondjahr der alten Zählung, das das erste Jahr der neuen Zählung ist, wird nicht geerntet, aber im Herbst desselben Jahres wird gesät.

Jhr. Frühling Herbst
1 ......... säen
2 ernten säen
3 ernten säen
4 ernten säen
5 ernten säen
6 ernten säen
7 ernten Land Sabbat
8 Land Sabbat säen
9 ernten säen
10 ernten säen
11 ernten säen
12 ernten säen
13 ernten säen
14 ernten Land Sabbat
15 Land Sabbat säen
16 ernten säen
17 ernten säen
18 ernten säen
19 ernten säen
20 ernten säen
21 ernten Land Sabbat
22 Land Sabbat säen
23 ernten säen
24 ernten säen
25 ernten säen
26 ernten säen
27 ernten säen
28 ernten Land Sabbat
29 Land Sabbat säen
30 ernten säen
31 ernten säen
32 ernten säen
33 ernten säen
34 ernten säen
35 ernten Land Sabbat
36 Land Sabbat säen
37 ernten säen
38 ernten säen
39 ernten säen
40 ernten säen
41 ernten säen
42 ernten Land Sabbat
43 Land Sabbat säen
44 ernten säen
45 ernten säen
46 ernten säen
47 ernten säen
48 ernten säen
49 ernten Land-Sabbat
50 Land-Sabbat Erlassjahr
1 Erlassjahr säen
2 ernten säen
3...

Bild

Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen 3.Mo.25,11


Hier heißt es, dass das 50. Jahr das Erlassjahr ist, aber dieses Jahr beginnt nicht im Frühling, sondern im Herbst am Versöhnungstag. Das Erlassjahr ist also die letzte Hälfte des Sabbatjahres (Jahr 50) und die erste Hälfte des Neumondjahres (Jahr 1), in dem nicht gesät und nicht geerntet wird.

Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! – so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll; so daß, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt. 3.Mo.25,20-22


Dies beschreibt den Übergang vom vorherigen Erlasszyklus zum nächsten. 3 Jahre Segen sind erforderlich, weil die Ernte des 49. Jahres bis zum 2. Erntejahr des nächsten Erlasszyklus reichen muss

Bild

Das 8. Jahr der Aussaat bezieht sich auf das 1. Jahr der Aussaat im nächsten Erlasszyklus. Die alte Frucht bis zum 9. Jahr bezieht sich auf das 2. Jahr der Ernte des nächsten Erlasszyklus. Die Frucht ist alt, weil sie 3 Jahre zuvor im 49. Jahr des vorhergehenden Erlasszyklus geerntet wurde.

Achte besonders auf die Spalte "Ernten" in der obigen Tabelle, denn das Einbringen der Ernte ist harte Arbeit. Der 8., 15., 22. und 29. sind Land-Sabbate. Ja, es geht weiter bis zum Jahr 50, aber beachte auch, dass das Jahr 2 des nächsten Erlasszyklus das erste Arbeitsjahr ist. Parallel dazu ist der 2. Tag des Monats der erste Tag der Woche.

Das Erlassjahr und die Zyklen laufen parallel zu einem Lunarsabbat. Es unterstützt keinen kontinuierlichen Zyklus. Das ist nicht die Art und Weise, wie G-tt handelt. Das Erlassjahr unterbricht den kontinuierlichen Zyklus der Landsabbate, so wie der Neumond den kontinuierlichen Zyklus der wöchentlichen Sabbate unterbricht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Lunarsabbat der richtige Weg ist, um den wöchentlichen Sabbat zu berechnen, und nicht auf der Grundlage eines kontinuierlichen wöchentlichen Zyklus, der von Rom eingeführt wurde.
Ria Tameg
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Re: Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » So 28. Jan 2024, 19:39

James Dywer schreibt in The Significance of the Lunar Week: Jubilee Cycle

In early Israel, a span of 7 years was used to compute various long time cycles. One of these long time cycles was a span of 7 sets of 7 years (or 49 years). After 49 years were counted-out, a special jubilee celebration was held to announce the commencement of the jubilee year (or the 50th year).
...
The content of certain early-written manuscripts reveals that the jubilee year may have been celebrated in association with a system of lunar reckoning. As an example, Scroll 4QOtot is explicit in showing the routine occurrence of a lunar-cycle 'sign' in association with a count of the jubilee cycle. (The priests when revolving their courses throughout the jubilee time cycle appear to have reckoned a lunar-cycle 'sign' at a continuous frequency of each 3 years).
...
Thus, a given conclusion from the 'lunar sign' is that the biblical jubilee cycle (of 50 years) can be cross-referenced to a calendar of lunar weeks. This remarkable lunisolar cross-reference is easy to recognize when a lunar week is perpetually intercalated each 3rd year.

Im frühen Israel wurde eine Spanne von 7 Jahren verwendet, um verschiedene lange Zeitzyklen zu berechnen. Einer dieser langen Zeitzyklen bestand aus einer Spanne von 7 Sets zu 7 Jahren (oder 49 Jahren). Nachdem 49 Jahre abgezählt waren, wurde ein besonderes Jubiläumsfest abgehalten, um den Beginn des Jubiläumsjahres (oder des 50. Jahres) zu verkünden.
...
Aus dem Inhalt einiger früher Handschriften geht hervor, dass das Jubiläumsjahr möglicherweise in Verbindung mit einem System der Mondberechnung gefeiert wurde. So zeigt beispielsweise die Schriftrolle 4QOtot ausdrücklich das routinemäßige Auftreten eines Mondzyklus-"Zeichens" in Verbindung mit einer Zählung des Jubiläumszyklus. (Die Priester, die ihre Runden durch den Jubiläumszyklus drehten, scheinen ein Mondzyklus-"Zeichen" in einer kontinuierlichen Häufigkeit von jeweils 3 Jahren gezählt zu haben).
...
Aus dem "Mondzeichen" ergibt sich also die Schlussfolgerung, dass der biblische Jubiläumszyklus (von 50 Jahren) mit einem Mondwochenkalender in Beziehung gesetzt werden kann. Dieser bemerkenswerte lunisolare Querverweis ist leicht zu erkennen, wenn alle 3 Jahre eine Mondwoche eingefügt wird.



Bild
S.: James Dywer: Significance of the Lunar Week: The Jubilee Cycle
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Re: Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » So 28. Jan 2024, 19:56

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass das Jubeljahr den Zyklus von sieben Jahren (sechs Jahre Aussaat dann Ruhe) mit zwei aufeinanderfolgenden Ruhezeiten im 49. und 50. Dies ist eine Parallele zum Neumond, der den Zyklus der sechs Arbeitstage mit zwei aufeinanderfolgenden Anbetungstagen am am Ende des
Monats/Mondes.

Der letzte Sabbat des Monats und der Tag des Neumondes sind Anbetungstage; vgl.Hes.

So spricht G-tt, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden. Hes.46,1


Was den Sabbat- und Jubiläumszyklus betrifft, so wird das Land sechs Jahre lang besät und darf das siebte Jahr ruhen,

Und der Herr redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach: Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern. Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes][1] einsammeln. Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den Herrn, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist. Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten; deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen. 3.Mo.25,1-7


aber nach sieben siebenjährigen Ruhezeiten (49 Jahre) gibt es im 50. Jahr eine weitere Ruhezeit, die den Zyklus von sechs Ruhezeiten unterbricht

Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt. Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[2] durch euer ganzes Land erschallen lassen. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[3], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll. Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 3.Mo.25,8-12


Beim siebten Mal hat man die sechsmalige Ruhezeit, aber man hat dann eine doppelte Ruhezeit, d.h. sechsmalige Ruhezeit-Ruhezeit. Eine doppelte Ruhezeit unterbricht den Zyklus von sechs Aussaatjahren und dann die Ruhezeit am Ende des 49. Jahres. Man kann den nächsten Zyklus von sieben Jahren nicht mit dem Jahr 50 als Jahr 1 beginnen, weil man im Jahr 50 weder säet noch erntet. Würde man das Jahr 50 als Jahr 1 zählen, gäbe es nur 5 Jahre des Säens statt 6, was im Widerspruch zu 3.Mo.25,1-7 steht.

Das Gleiche gilt für den Sabbat und den Neumond. Wenn die Tore am Sabbat und an Neumond geöffnet werden, hat man am Ende eines jeden Monats zwei aufeinanderfolgende Anbetungstage. Mit anderen Worten: Wenn der Neumond gemäß Hesekiel kein gewöhnlicher Arbeitstag in der Woche ist, an dem man kaufen, verkaufen und all seine Arbeit verrichten kann, dann hat man nur einmal im Monat fünf Tage, an denen man kaufen und verkaufen und all seine Arbeit verrichten kann. Wir wissen aber, dass die Heilige Schrift lehrt, dass wir sechs Tage haben, um zu kaufen, zu verkaufen und all unsere Arbeit zu tun.

Es gibt vielleicht einen viel einfacheren Weg, dies zu erklären, damit man das Konzept besser versteht.

Der Verstand der Menschen ist so konditioniert, dass es einen ununterbrochenen Sieben-Tage-Zyklus gibt, während es in Wirklichkeit ein Jahreszyklus von 365 ¼ Tagen ist, der mit Unterbrechungen unterbrochen wird, die im Hebräischen korrekt als Sabbat bezeichnet werden.

Uns wird befohlen, zu Beginn unserer Monate die silbernen Trompeten zu blasen und uns wird befohlen, die silbernen Trompeten am Sabbat zu blasen, d.h. nach sechs Tagen, an denen keine Trompeten geblasen wurden.

Und der Herr redete zu Mose und sprach: Mache dir zwei silberne Trompeten; in getriebener Arbeit sollst du sie machen, und sie sollen dir dazu dienen, die Gemeinde zusammenzurufen und die Heerlager aufbrechen zu lassen. Wenn man in beide stößt, soll sich die ganze Gemeinde vor dem Eingang der Stiftshütte zu dir versammeln. Wenn man nur in eine stößt, so sollen sich die Fürsten, die Häupter der Tausende Israels, zu dir versammeln. Wenn ihr aber Lärm blast[1], so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Osten lagern. Und wenn ihr zum zweiten Mal Lärm blast, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Süden lagern; denn wenn sie aufbrechen sollen, so soll man Lärm blasen. Wenn aber die Gemeinde versammelt werden soll, sollt ihr [in die Trompete] stoßen und nicht Lärm blasen. Und dieses Blasen mit den Trompeten sollen die Söhne Aarons, des Priesters, übernehmen; und das soll euch eine ewige Satzung sein für eure [künftigen] Geschlechter. Und wenn ihr in die Schlacht zieht in eurem Land gegen euren Feind, der euch bedrängt, so sollt ihr Lärm blasen mit den Trompeten, damit an euch gedacht wird vor dem Herrn, eurem G-tt, und ihr von euren Feinden errettet werdet. Aber an euren Freudentagen, es sei an euren Festen oder an euren Neumonden, sollt ihr in die Trompeten stoßen bei euren Brandopfern und euren Friedensopfern, damit an euch gedacht wird vor eurem G-tt[2]; ich, der Herr, bin euer G-tt. 4.Mo.10,1-10


Es ist eine Tatsache, dass die Trompeten an diesen Tagen während des ganzen 365¼-Tage-Jahres geblasen werden sollen, aber nicht an den sechs gewöhnlichen Arbeitstagen, wie Hesekiel beweist. Die silbernen Trompeten sollen nur an den besonderen Tagen geblasen werden, die Jhvh festlegt, wie Sabbate und Neumonde (sowie die Festsabbate).

Um unseren Verstand neu zu konditionieren und einige Dinge zu verlernen, die wir fälschlicherweise gelernt haben, werden wir zeigen, dass die Trompeten, die an jedem Sabbat geblasen werden sollen, nicht aus einem Zyklus von Blasen alle sieben Tage bestehen. Nehmen wir an, wir haben den letzten Sabbat des Monats, und wir wissen, dass wir die silbernen Trompeten am Sabbat und am Tag des Neumonds blasen sollen. Nehmen wir weiter an, der nächste Tag nach dem Sabbat ist ein Neumondtag, an dem die Trompeten genauso geblasen werden sollen wie am Sabbat zuvor.

Dies führt dazu, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Trompeten geblasen werden, und unterbricht das vorherige Muster von sechs Tagen, an denen keine Trompeten geblasen werden, und einem Tag, an dem geblasen wird, weil wir jetzt zwei Tage haben, an denen die Trompeten hintereinander geblasen werden, statt einem. In den nächsten sechs Arbeitstagen der Arbeitswoche würden wir dann keine Trompeten blasen. Daher ist der nächste Tag nach dem Tag des Neumondblasens der erste Tag, an dem die Trompeten nicht geblasen werden.

Mit anderen Worten, die beiden Tage, an denen die Trompeten hintereinander geblasen werden, durchbrechen das Muster "sechs Mal nicht blasen, dann ein Mal blasen/sechs Mal nicht blasen, dann ein Mal blasen, usw." Das ist eine Tatsache, die nicht zu leugnen ist.

Die Quintessenz ist, dass der Zyklus des 365¼-Tage-Jahres mit Anbetungstagen von Jhvh unterbrochen wird, und wenn er aufeinanderfolgende Anbetungstage hat, unterbricht Er das, was die meisten Leute einen wöchentlichen Zyklus nennen, aber der Pausenanbetungstag ist kein Zyklus, sondern eher ein Muster von sechs Arbeitstagen und dann Anbetung.

Am Ende eines jeden Monats, nachdem Du 4 Sabbate (28 Tage) gefeiert hast, feierst Du entweder ein ein- oder zweitägiges Neumondfest, bevor Du deinen Zyklus von 6 Tagen Arbeit und Ruhe am 7. Tag beginnst. Damit liegen die Sabbate an den Tagen 8, 15, 22 und 29 eines jeden Monats.
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Re: Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » Mo 29. Jan 2024, 17:57

Im 50. Jahr, dem Jubeljahr wurde nicht gesät und nicht geerntet (3.Mo.25,2-5), es war damit nicht Teil der Sieben Jahre davor und auch nicht der Sieben Jahre danach. Hier sieht man, dass der Zyklus von 7 Sabbatjahren (7x7 Jahren) mit dem Jubeljahr unterbrochen wird. Ebenso ist es mit dem Zyklus von vier Wochen in einem Monat. Er wird mit dem Neumondtag unterbrochen. Und beginnt anschließend wieder von Neuem.

Der Neumond unterbricht den Wochenzyklus in derselben Weise, wie das Jubeljahr den Zyklus der Sabbatjahre unterbricht. Da nach sechs Jahren ein Sabbatjahr folgte, an dem nicht gesät und nicht geerntet wurde, und da nach sieben dieser Sabbatjahre das Jubeljahr folgte, wo ebenfalls nicht geerntet und gesät wurde, gab es zwei Ruhejahre hintereinander. So wie es der Fall am Ende jeden Monats ist:

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Re: Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » Mo 29. Jan 2024, 20:32

Das Blasen des Schofars am Versöhnungstag, das das Jubeljahr ankündigt, ist auch das Signal, mit der Zählung der siebenjährigen Land-Sabbate für das nächste Jubeljahr zu beginnen. Dies ist ein Muster, das in der Heiligen Schrift, im dritten Buch Mose, Kap.25, festgelegt ist. Die meisten Menschen behaupten, dass die Zählung von 7 Tagen seit der Schöpfung ununterbrochen ist, aber die Heilige Schrift legt kein Muster für eine kontinuierliche Zählung von 7 Tagen ohne Unterbrechung fest.

Im dritten Buch Mose, Kap.25, wird ein MUSTER für die Zählung bis 7 MIT Unterbrechung alle 50 Jahre vorgegeben, es wird gelehrt, wie man in Siebenerschritten bis 50 zählt und dann von vorne beginnt. Die Land-Sabbat-Zählung von 7 Jahreswochen (49 Jahre) wird mit dem 50. Jahr unterbrochen, das außerhalb dieser Jahreswochen liegt, und beginnt nach 50 Jahren mit dem Jubeljahr und dem Blasen des Schofars am Versöhnungstag am Ende des 49. Jahres.

Das Jubeljahr ist ein Jahr, das eine Reihe von Jahreswochen von der nächsten trennt oder teilt (daher wird das Buch der Jubiläen auch das Buch der Teilung genannt), genau wie der Neumond eine Reihe von Monatswochen von der nächsten trennt oder teilt, wobei beide mit dem Klang von Trompeten oder einem Schofar signalisiert werden, um die Teilung zu markieren. Yhvh lehrt uns mit Mustern in Seinem Wort. Seine Muster sind Seine WEGE, Seine PFADE.
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Re: Erlassjahr (Halljahr, Jubeljahr) bestätigt Lunarsabbat

Beitragvon Ria Tameg » Mo 29. Jan 2024, 20:38

Durch das Muster der Sabbat- und Jubeljahre erkennen wir die wesentlichen Komponenten, die ein gesellschaftlicher Neustart braucht, um erfolgreich zu sein.

Folgende Komponenten zeigt Yhvh uns auf:

Für das Sabbatjahr:

Freilassung der Sklaven, also die Befreiung von menschlichen Herren und die Entlassung in die Eigenverantwortung (vgl. 5.Mo.15,12-15)
Erlass aller Schulden innerhalb des eigenen Volkes (vgl. 5.Mo.15,1-3)
Das Land soll brach liegen und nicht bewirtschaftet werden, also eine Reduktion der wirtschaftlichen Tätigkeit (vgl. 3.Mo.25,1-7)

Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein G-tt, dich gesegnet hat. Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein G-tt, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge. 5.Mo.15,12-15

Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen. 5.Mo.15,1-3

Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach: Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes] einsammeln. Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den HERRN, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist. Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten; deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen. 3.Mo.25,1-7


Für das Jubeljahr:

Freilassung der Sklaven, die im Sabbatjahr nicht gehen wollten und deren Rückkehr in ihr Eigentum (vgl. 3.Mo.25,10)
Rückgabe aller Ländereien und Erbgrundstücke (vgl. 3. Mo.25,13)
Auch im Jubeljahr sollte das Land brach liegen bleiben (vgl. 3.Mo.25,11)
Zusammenführung der Familien, also die erneute Ausrichtung auf die familiären Beziehungen (vgl. 3.Mo.25,10)

Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll. 3.Mo.25,10

In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen. 3.Mo.25,13

Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 3.Mo.25,11
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