Israel heute II 100 Jahre Tempelberg als muslimische Waffe




Der Eröffnungssatz der Bibel ist die Grundlage der biblischen Numerik. Durch diese sind wir besser in der Lage zu verstehen, wie G-tt mathematische Wahrheiten in Seine g-ttlichen Schöpfungen eingewebt hat.

Re: Israel heute II Ist Israels Wohnungsbau

Beitragvon Ria Tameg » So 6. Jun 2021, 15:40

wirklich illegal?


Bereits 2009 veröffentlichte das Jerusalem-Zentrum für strategische Informationen zur Sicherheits- und Außenpolitik die deutsche Übersetzung einer Analyse zur Frage, ob der israelische Wohnungsbau in den Landesteilen Judäa und Samaria ("Westbank") sowie in den östlichen Stadtbezirken der Hauptstadt Jerusalem tatsächlich "illegal" sei, wie gerne behauptet wird. Die geradezu hysterischen Reaktionen insbesondere der EU-Beamtin Lady Ashton und mancher deutscher Politiker - wie Angela Merkel oder dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz - machen eine erneute Veröffentlichung dieses Beitrages notwendig und höchst aktuell.

Die Auffassung, dass die jüdischen Siedlungen im Westjordanland illegal wären, ist gegenwärtig allgemein so akzeptiert, dass es kaum den Anschein hat, dass über diese Frage Diskussionsbedarf besteht. Doch dem ist nicht so. Jahrzehnte des Streits über das Problem haben die komplexe Natur dieser sehr spezifischen juristischen Angelegenheit verdunkelt, so dass ein vermutlich überwältigender Schuldspruch gegen die Siedlungspolitik verhängt wird. Zweifelsohne ist dieses Übermaß an negativer Meinung sehr stark von der mangelnden Popularität der Siedlungen in der ganzen Welt, aber auch in Israel selbst, beeinflusst worden. Doch wenn man sich auch über die Weisheit Israels, Siedlungen zu bauen, streiten kann, so ist doch die Ansicht, dass dies unüberlegt gewesen sei, etwas deutlich anderes, als es als illegal zu brandmarken. Tatsächlich basiert eine Analyse, die zu dem Schluss führt, die Siedlungen würden das Völkerrecht verletzen, auf der Akzeptanz des palästinensischen Narrativs, dass die Westbank „arabisches“ Land sei. Folgt man dieser Argumentation logisch zu Ende – wie es einige getan haben – dann macht dieses Narrativ auch die Legitimität Israels zunichte.

Der Streit geht zurück auf die Folgezeit des Sechstagekrieges. Israels Absichten waren bei Kriegsausbruch im Juni 1967 klar: die Beseitigung der militärische Bedrohung seiner Existenz durch die arabischen Länder. Doch nach seinem Sieg stand der jüdische Staat vor einer weiteren Herausforderung – wie sollte er mit den territorialen Gewinnen verfahren. Obwohl viele Israelis annahmen, ihr überwältigender Sieg hätte die arabische Welt derart geschockt, dass sie sich endlich mit der Legitimität Israels abfinden und Frieden schließen würden, sahen sie sich doch in diesem Glauben bald enttäuscht. Ende August 1967 trafen sich die Staatsoberhäupter von acht Ländern – unter ihnen Ägypten, Syrien und Jordanien, welche alle in ihrer gescheiterten Konfrontationspolitik gegen Israel Land eingebüßt hatten – zum Gipfel in Khartum und einigten sich auf die drei Prinzipien, die die arabische Nachkriegspolitik festlegten: kein Frieden mit Israel, keine Anerkennung Israels und keine Verhandlungen mit Israel. Viele Israelis hatten gehofft, dass sie den Großteil des eroberten Territoriums, wenn nicht gar alles, für Frieden eintauschen könnten, nur fand sich nun kein Abnehmer dafür. Auf diese Weise wurde die Bühne frei für die jahrzehntelange Kontrolle der Gebiete durch Israel.

Die tiefe Bindung vieler Israelis an die nunmehr vereinte Stadt Jerusalem führte zu ihrer zügigen Annexion. Jüdische Stadteile entstanden an ihrer Peripherie in der Hoffnung, dass die Vereinigung auf diese Weise irreversibel gemacht werden würde. Eine ähnliche Motivation – jüdisches Leben in das Westjordanland zu tragen, wo die jüdische Geschichte ihren Ursprung nahm – führte zu einem sporadischen Siedlungsprozess, der innerhalb der kommenden Jahrzehnte eine ganze Reihe von Siedlungen in diesem Gebiet entstehen ließ aus einer ganzen Reihe unterschiedlicher Gründe – u.a. aus strategischen, historischen und/oder religiösen Erwägungen. Im Gegensatz dazu waren die israelischen Siedlungen auf dem ägyptischen Sinai und dem syrischen Golan hauptsächlich von dem strategischen Wert der Territorien motiviert.

In den Folgejahren bestand relatives Einvernehmen über die souveränen Rechte Ägyptens am Sinai, so dass er schließlich an Ägypten zurückgegeben wurde, nachdem Nassers Nachfolger Anwar Sadat aus dem arabischen Konsens ausscherte und Frieden mit Israel schloss. Obwohl die syrischen Machthaber bis zum heutigen Zeitpunkt den Kriegszustand einer ähnlichen Entscheidung zur Konfliktbeendigung vorziehen, so hängt doch die Frage ihres Rechts, den Golan im Friedensfall zurückzubekommen, eher an dem Wesen des Regimes in Damaskus als an der Frage des syrischen Anspruchs auf das Gebiet.

Die Frage nach dem völkerrechtlichen Status von Westjordanland und Jerusalem lässt sich leider nicht derart leicht beantworten. Um dies zu erklären müssen wir uns zunächst der Geschichte der Region im 20.Jh. widmen.

Auch wenn dieses Gebiet heutzutage häufig als „palästinensisches“ Land bezeichnet wird, so waren doch zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte Jerusalem oder das Westjordanland unter palästinensisch-arabischer Souveränität. Für die Jh. vor dem Ersten Weltkrieg stellten das heutige Israel, das heutige Königreich Jordanien sowie der mutmaßliche palästinensische Staat lediglich Provinzen des Osmanischen Reiches dar. Nachdem von den Briten geführte alliierte Truppen die Türken von diesem Gebiet 1917-1918 vertrieben hatten, segnete der Völkerbund die britische Besatzung durch ein Dokument ab, das den Briten eine durch ein Mandat begrenzte Kontrolle verlieh. Damit wurden die Briten ermächtigt, eine „jüdische Heimstatt“ unter Respektierung der Rechte der arabischen Bevölkerung zu errichten. Der britische Kolonialsekretär Winston Churchill teilte dieses Mandat später und gab im Jahr 1922 das ostjordanische Gebiet den mit den Briten verbündeten haschemitischen Arabern, welche unter britischer Vormundschaft das Königreich Jordanien gründeten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg stimmten die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes im November 1947 dafür, das verbleibende Territorium in einen arabischen und einen jüdischen Staat zu teilen. Während die Juden die Teilung akzeptierten, lehnten die Araber dies ab und so verbündete sich nach dem Abzug der Briten im Mai 1948 Jordanien mit vier weiteren arabischen Staaten um in den frisch gegründeten Staat Israel am ersten Tag seiner Existenz einzufallen. Obwohl Israel diesen Angriff überstand, gelangten die Jordanier in den Besitz dessen, was später als Westbank bekannt werden sollte, sowie halb Jerusalems, einschließlich der Altstadt. Die jüdischen Siedlungen im Westjordanland, die vor der arabischen Invasion existiert hatten, wurden zerstört, ebenso das jüdische Viertel in der Jerusalemer Altstadt.

Nachdem der israelische Unabhängigkeitskrieg 1948 mit einem Waffenstillstand beendet wurde, annektierte Jordanien sowohl die Westbank als auch Ostjerusalem. Doch ähnlich wie 19 Jahre später, als Israel die gleichen Teile der Stadt zurückeroberte, ignorierte die Welt weitestgehend diesen Versuch Jordaniens, seine Anwesenheit dort zu legitimieren. Nur die beiden jordanischen Alliierten Großbritannien wie Pakistan erkannten den jordanischen Anspruch auf dortige Souveränität an. Durch die katastrophale Entscheidung König Husseins, sich im Vorfeld des Sechstagekrieges mit Ägyptens Nasser zu verbünden, wurde Jordanien aus den 1948 eroberten Gebieten 1967 wieder vertrieben.

Damit stellte sich die Frage nach der souveränen Autorität im Westjordanland. Das legale Vakuum, in dem Israel in der Westbank nach 1967 operierte, wurde durch die hartnäckige Weigerung Jordaniens, sich an Gesprächen über diese Gebiete zu beteiligen, verschärft. König Hussein wurde anfänglich durch die „drei Neins“ von Khartum von einer Auseinandersetzung mit der Thematik abgeschreckt. Doch schnell genug ereilte ihn die Realität in Form einer ihm von der PLO erteilten Lektion. Die palästinensische Befreiungsbewegung entfachte 1970 einen blutigen Bürgerkrieg gegen Hussein und sein Regime. Mit der offenen Unterstützung Israels gelang es Hussein zwar die Bedrohung seiner Herrschaft zu überleben, doch sein Wunsch, die palästinensische Bevölkerung seines Königreichs nun eher zu reduzieren als zu vermehren, führte dazu, dass er jegliche Ansprüche auf die 1967 verlorenen Gebiete aufgab. Diese Haltung wurde schließlich am 31. Juli 1988 formalisiert.

Der Vorwurf gegen Israel, dass es die Gebiete illegal durch Raub seinen einstigen Eigentümern entrissen habe, hat also durch die ursprüngliche Illegitimität des jordanischen Rechtsanspruches gefolgt von dem Rückzug Jordaniens aus der Streitsache, rechtlich keinen Bestand. Lange vor der jordanischen Aufgabe dieses Anspruches argumentierte Eugene Rostow, ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät Yale und Unterstaatssekretär für politische Angelegenheiten, dass die Westbank als einstiger Teil des Osmanischen Reiches als „Territorium ohne Zugehörigkeit“ betrachtet werden solle. Aus dieser Perspektive hätte Israel anstelle des Status eines „kriegführenden Besatzers“ den eines „Anwärters auf das Territorium.“

Nach Rostows Meinung hätten „die Juden … aufgrund des Mandats das Recht, dort zu siedeln“ – ein Recht, das er zu einer „unumstößlichen juristischen Angelegenheit“ erklärte. In Übereinstimmung mit diesen Ansichten hat Israel in Laufe der Geschichte das Westjordanland als „umstrittene Gebiete“ bezeichnet (auch wenn einige hochrangige Regierungsvertreter in jüngster Zeit den Begriff „besetzte Gebiete“ zu verwenden begonnen haben).

Da weder Großbritannien als vormaliger Treuhänder unter dem Mandat des Völkerbundes, noch das seit damals verblichene Osmanische Reich – als die Jordanien vorangegangenen Souveräne des Gebiets – die Absicht oder die Fähigkeit haben, als Klägerpartei Israel zur Rechenschaft zu ziehen, müssen wir uns die Frage stellen: Auf welcher rechtlichen Grundlage steht die Klage gegen Israel?

Die völkerrechtlichen Einwände gegen die israelischen Siedlungen beziehen sich im Wesentlichen auf zwei Quellen. Die erste sind die Haager Konventionen von 1907, deren Regelwerk die Rechte eines durch kurzzeitige Besetzung entmachteten Souveräns zu wahren beabsichtigt. Die zweite ist die Vierte Genfer Konvention von 1948, dem ersten internationalen Abkommen, das den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten bestimmt.

Obwohl Israel zu keinem Zeitpunkt Rechtspartei der Haager Konventionen war, betrachtet das Oberste Gericht Israels diese Vorkehrungen als Teil des gewohnheitsmäßigen Völkerrechts (d.h. als Recht, das auch von jenen Nationen respektiert wird, die die diesbezüglichen internationalen Vereinbarungen nicht unterzeichnet haben) und damit auch als für Israel verbindlich. Die Vorkehrungen beziehen sich für alle einsichtig auf kurzzeitige Besetzungen für den Zeitraum, in dem ein Friedensvertrag zwischen der siegreichen und der besiegten Nation ausgehandelt wird. Die „drei Neins“ von Khartum signalisierten jedoch, dass es keine baldigen Verhandlungen geben würde.

Unabhängig davon führte Israel eine den Haager Konventionen gemäße, bis heute aufrechterhaltene Militärverwaltung im Westjordanland ein – vermutlich als einziges Land seit dem Zweiten Weltkrieg außer den Vereinigten Staaten im Irak. So hat Israel, gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, wie vom Besatzer gefordert, „soweit kein zwingendes Hindernis besteht unter Beachtung der Landesgesetze,“ das jordanische Recht in der Westbank größtenteils aufrechterhalten, auch wenn es betont, dass Jordanien das Gebiet seinerseits illegal besetzt hatte. Die israelische Haltung wird als widersprüchlich kritisiert, doch die Fortsetzung jordanischen Rechts kann mit juristischer Stabilität und langfristiger Zuverlässigkeit, wie sie die meisten Rechtssysteme, einschließlich des Völkerrechts, bieten, begründet werden.

Artikel 46 der Haager Konventionen untersagt einer Besatzungsmacht, Privateigentum zu konfiszieren. Gerade an dieser Stelle werden die meisten Vorwürfe gegen die Siedlungen laut. Tatsächlich hat Israel privaten Grundbesitz von arabischen Eigentümern requiriert, um einige frühe Siedlungen zu bauen, doch Requirierung ist nicht das gleiche wie Konfiszierung, denn dabei wird eine Kompensation für das Land bezahlt. Die Errichtung der Siedlungen geschah aus militärischen Erwägungen. Im Fall Ayyub v. Minister of Defense vom Jahr 1979 diskutierte das Oberste Gericht Israels, ob Militärbehörden privaten Grundbesitz für eine zivile Siedlung – in diesem Fall Beth El – requirieren könnten, wenn militärische Notwendigkeit erwiesen sei. Sowohl die theoretischen wie auch in diesem speziellen Fall tatsächlichen Antworten waren positiv. Doch in einem weiteren Grundlagenurteil desselben Jahres setzte sich das Gericht im Fall Dwaikat v. Israel, auch Elon-Moreh-Fall genannt, ausgiebiger mit der Frage militärischer Notwendigkeit auseinander und wies die vorgebrachten Beweise ab, da das Militär der Errichtung der Siedlung Elon Moreh erst im Nachhinein zugestimmt hatte. Diese Entscheidung des Gerichts verhinderte im Effekt die fortgesetzte Requirierung privaten palästinensischen Grundbesitzes für zivile Siedlungen.

Nach dem Elon-Moreh-Fall wurden alle der legal von den israelischen Militärverwaltung autorisierten Siedlungen (diese Kategorie schließt per definitionem jene „illegalen Außenposten“ aus, die ohne eine solche Autorisierung errichtet werden) auf Land gebaut, dass als „staatlich“ oder „öffentlich“ betrachtet wurde oder – in einer kleinen Zahl von Fällen – auf Land, dass Juden nach 1967 Arabern abgekauft hatten. Der Begriff „öffentliches Land“ beinhaltet unbebautes Land, das in keinem Namen registriert ist sowie Land mit abwesendem Besitzer, beides Kategorien des jordanischen wie osmanischen Rechts. Umgekehrt schließt dieser Begriff Land aus, das auf jemanden registriert ist, es sei denn, der Besitzer ist abwesend (unabhängig davon, ob es kultiviert ist oder nicht), Land, für welches es Besitzurkunden gibt (selbst wenn diese nicht registriert wurden), und Land, das in vorschriftsmäßiger Verwendung ist. Die letzte Klausel verlangt eine durchgehende Bebauung des Landes seit zehn Jahren.

Die israelische Charakterisierung bestimmter Gebiete als entweder „staatlich“ oder „öffentlich“ hat beträchtliche Kontroversen ausgelöst. In einer der umfassendsten wie häufig zitierten Kritiken gesteht die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem zwar zu, dass 90 Prozent der Siedlungen auf nominell „staatlichem“ Land gebaut wurden, dass aber heutzutage ungefähr 40 Prozent der Westbank zu dieser Kategorie gezählt werden würden. Dies wäre eine drastische Ausweitung der 16 Prozent des Westjordanlandes, das unter jordanischer Kontrolle als „öffentlich“ galt.

B’Tselem gibt allerdings zu, dass ein Großteil dieses Landes sich im Jordantal befindet, welches mit der Ausnahme von Jericho vor 1967 kaum von palästinensischen Arabern bewohnt wurde (womit erklärt werden kann, wieso dieses Land weder registriert noch kultiviert war). Der Prozentsatz hat sich vielleicht auch dadurch erhöht, dass gewisse Jerusalemer Stadtteile von den Berechnungen B’Tselems mit erfasst wurden. Unabhängig vom Bruttoprozentsatz der von B’Tselem vorgelegten Statistik, befinden sich nur 5 Prozent des Westjordanlandes innerhalb von Gemeindegrenzen der Siedlungen und nur ein weitaus geringerer Teil des Landes, 1,7 Prozent, sind entwickelt.

In einer der am meisten zitierten Publikationen B’Tselems wird vorgebracht, dass die größte israelische Siedlung in der Westbank, Ma’aleh Adumim, einige Kilometer östlich von Jerusalem, sich auf einem Gebiet befindet, das fünf palästinensisch-arabischen Dörfern gehört habe, was einer Enteignung gleichkomme. Da die Dorfbewohner weder über registrierte noch nichtregistrierte Besitzurkunden verfügen, argumentiert B’Tselem, dass die nomadischen Jahalin-Beduinen, die gelegentlich dort zelten und ihr Vieh auf dem sich östlich von Jerusalem hin zum Toten Meer abfallenden Land grasen lassen, effektiv Anspruch auf das Territorium erheben können, da sie es wie vorgeschrieben nutzten.

Vielleicht. Doch unklar bleibt, weshalb ein Recht der Beduinen an dem Land etwas mit dem Rechtsanspruch palästinensischer Dorfbewohner vor 60 Jahren zu tun haben sollte. B’Tselems Argumentation kommt etwas überraschend: „Sie ließen auf dem zum Dorf gehörigen Land grasen in Übereinstimmung mit Pachtverträgen (mitunter symbolisch) mit den Landbesitzern – einschließlich von Landbesitzern der Dörfer Abu Dis und Al-Izariyyeh.“ Mitunter symbolisch!

In anderen Worten, nur palästinensisch-arabische Dörfer dürfen auf diesem Gebiet ausgebaut werden, da gelegentlich Beduinen dort ihr Vieh geweidet haben auf Grund des impliziten Einverständnisses der palästinensischen Dorfbewohner, die nur deswegen Anspruch auf das Land haben, weil es von Beduinen genutzt wurde!

Diese Spitzfindigkeit verschleiert ein tiefer liegendes Problem. Abgesehen von seiner Zirkularität setzt das B’Tselem-Argument die möglichen Ansprüche der Beduinen mit den Ansprüchen sesshafter Araber am Stadtrand von Jerusalem gleich. Der einzige Grund für diese Gleichsetzung ist, dass beide Araber und keine Juden sind. Die Behauptung B’Tselems, dass das Land den Dörfern gehöre, fällt mit der Behauptung zusammen, dass nur Araber, aber nicht Juden das Recht hätten, das Land zu besitzen und zu bearbeiten.

Gegner der Siedlungspolitik zitieren in ihrer Argumentation heutzutage häufig die Vierte Genfer Konvention. Sie führen dabei besonders aus, dass die Siedlungen Artikel 49(6) verletzen, in dem festgelegt wird: „Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“

Dieser Satz wird häufig auf eine Art und Weise zitiert, als ob seine Bedeutung transparent und seine Anwendung auf die israelischen Siedlungen unstrittig ist. Doch beides trifft nicht zu.

Für Siedlungsgegner konnotiert das Wort „umsiedeln“ vom Artikel 49(6), dass jegliche Umsiedlung von Zivilisten der Besatzungsmacht, freiwillig oder unfreiwillig, verboten ist. Der erste Absatz des Artikels 49 verkompliziert die Lage jedoch, denn in ihm heißt es: „Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.“ Zweifelsohne ist jegliche Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen illegal. Doch wie verhält es sich mit dem freiwilligen Zuzug nach vorausgehender Billigung oder stillschweigendem Einverständnis des Besatzers?

Selbst die Gegner der Siedlungspolitik gestehen zu, dass viele der palästinensischen Bevölkerungszentren nahe gelegenen Siedlungen – so im zentralen Bergland der Westbank – ohne Genehmigung der israelischen Regierung und oftmals gegen die politische Linie der Regierung gebaut wurden und ihre fortgesetzte Existenz die Regierung dazu zwang, die Siedlung als existierenden Fakt anzuerkennen. Angesichts dieser historischen Tatsache ist fraglich, ob behauptet werden könne, dass Israel diese Siedler „umgesiedelt“ habe.

Die Antwort der Siedlungskritiker ist in diesem Fall, dass gewisse Steuererleichterungen und andere von der israelischen Regierung oder der World Zionist Organization gewährten Vorzüge, die Juden ermuntert haben könnten, in der Westbank zu siedeln, in der Realität eine „Umsiedlung“ darstellen würde. Vielleicht hätte diese Interpretation unter dem 1977 verabschiedeten Zusatzprotokoll der Genfer Konvention oder dem Rom-Statut, das den Internationalen Strafgerichtshof begründet, mehr Zugkraft, doch Israel hat keine der beiden unterzeichnet (beide Verträge wurden stark von antiisraelischen Nichtregierungsorganisationen und der PLO beeinflusst).

In dem Maß, in dem eine Verletzung von Artikel 49(6) von der Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Bewegung von Menschen abhängt, macht die Einschiebung des Begriffs „zwangsweise“ im Artikel 49(1), wenn auch nicht in 49(6), eine andere Interpretation nicht nur plausibel, sondern auch glaubwürdig. Es handelt sich schlicht um Grammatik, dass in verschiedenen Absätzen derselben rechtlichen Vorkehrung, die auf eine ähnliche Sprache zurückgreifen, sprachliche Modifikationen in den späteren Absätzen nicht noch einmal aufgegriffen werden, wenn die Modifikation am Anfang verstanden wurde. Dem internationalen Völkerrechtsforscher Julius Stone zufolge „[impliziert] das Wort ‚Umsiedlung‘ [49(6)] schon von allein, dass die Bewegung nicht freiwillig von Seiten der Betroffenen ist, sondern dass ein rechtskräftiger Beschluss von Seiten des Staates gemeint ist.“

Um die Wortwahl von Artikel 49(1) – „Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen“ – sowie einen plausiblen Grund für Artikel 49(2) zu verstehen, ist etwas Hintergrund nötig.

Stone zufolge wurden die Diskussionen bei der diplomatischen Konferenz von Genf 1949 „dominiert … von dem allgemeinen Schrecken über die durch den soeben beendeten Weltkrieg verursachte Verbrechen und von der Entschlossenheit, das Leiden von Kriegsopfern zu minimieren.“ Die Delegierten der verschiedenen Länder berieten über einen Entwurf der Konvention der im August 1948 auf einer Konferenz der Rotkreuz-Gesellschaften in Stockholm zustande kam. Artikel 49 war der neu nummerierte und überarbeitete Nachfolger von Artikel 45 des Stockholmer Entwurfs.

Auf einem Treffen eines juristischen Unterkomitees in Stockholm, an dem anscheinend weniger als zehn Leute teilnahmen, schlug ein dänischer Jude namens Georg Cohn einen Satz vor, der, wenn auch mit weitaus größerer Tragweite, zu Artikel 49(6) wurde. Cohns ursprünglicher auf Französisch formulierter Satz hätte eine Besatzungsmacht daran gehindert, „einen Teil ihrer eigenen Bevölkerung oder die Einwohner eines anderen Gebiets, das sie besetzt hält“ in das besetzte Gebiet zu deportieren oder umzusiedeln.

Cohns eigenem Bericht an das dänische Außenministerium zufolge zielte seine Sprachwahl auf ein Geschehen, dessen Details außerhalb Skandinaviens wenig bekannt waren. In den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges, als das sowjetische Militär durch die baltischen Staaten westwärts marschierte und die Deutschen sich zurückzogen, fürchteten Letztere, dass die Sowjets sich an allen deutschen Bürgern oder „Volksdeutschen“, die mit den Nazis kollaboriert hatten, rächen würden. Die Deutschen evakuierten zwei Millionen Menschen auf Schiffe und hofften, sie nach Norddeutschland bringen zu können.

Viele Häfen waren bombardiert worden und so begannen die Deutschen, Menschen dort zu entladen, wo sie es gerade konnten u.a. mehrere Hunderttausend in Kopenhagen. Im Frühjahr 1945 stellten deutsche Kinder einen Großteil der Schüler an den Schulen Kopenhagens. Die Dänen verachteten die Deutschen und internierten sie in Lagern, von denen sie, so schnell es ginge, nach Deutschland deportiert werden sollten. Dieses Ziel war im August 1948 zur Zeit der Stockholmer Konferenz noch nicht erreicht worden.

Cohn mag bei seinem Vorschlag der Sprachregelung, die später Artikel 49(6) werden sollte, von seiner eigenen starken jüdischen Identität motiviert worden sein. Die ursprünglich in Stockholm präsentierte Sprache zum Thema Deportation hätte weder die Deutschen daran gehindert, deutsche Juden in Sklaven- oder Vernichtungslager in Polen oder anderen besetzten Gebieten zu schicken, noch dänische Juden, die sich auf deutschem Territorium befanden, in die besetzten Gebiete oder ungarische oder italienische Juden nach Auschwitz zu deportieren oder Deutsche nach Polen oder andere besetzte Gebiete umzusiedeln. Cohns Sprache kriminalisierte jedoch all diese Praktiken.

Andere Teilnehmer in Stockholm, geführt vom amerikanischen Vertreter Albert J. Clattenburg Jr., hielten Cohns Vorkehrungen für zu umfassend. Die Formulierung „oder die Einwohner eines anderen Gebiets, das sie besetzt hält“ wurde gestrichen und das Wort „zivile“ vor „Einwohner“ gesetzt.

Bei der Genfer Konferenz selbst unterschieden sowohl der Abschlussbericht des mit dem Entwurf zur Vierten Konvention zur Vorlage für die Delegierten beauftragten Komitees wie auch Kommentare der Delegierten generell zwischen Umsiedlungen, die freiwillig stattfanden und daher gestattet wären und unfreiwilligen, die somit verboten wären. Der Abschlussbericht an die Delegierten, der die Unterschiede zwischen einigen Artikeln zum Recht einer Besatzungsmacht, ein Gebiet im Interesse der Sicherheit der Zivilbevölkerung, erläutert, führte aus : „Auch wenn es eine generelle Übereinstimmung in der Verurteilung solcher Deportationen, die während des letzten Krieges stattfanden gab, so bereitete die Formulierung am Anfang von Artikel 45 einige Probleme … Am Ende hatte sich das Komitee zwischen einer Formulierung zu entscheiden, welche zwangsweise individuelle oder massive Entfernung wie Deportation von geschützten Personen aus besetzten Gebieten in ein anderes Land verbietet, doch freiwillige Umsiedlung gestattet.“

Genau aus diesen Gründen bezeichnete Julius Stone eine gegen die Siedlungen gerichtete Auslegung als „ ans Absurde grenzende Ironie“ und kommentierte weiter: „Man ignoriert den wesentlichen Grund für Artikel 48, der unter anderem die Bevölkerung des Staates Israel davor schützen soll, gegen ihren Willen in das besetzte Gebiet transportiert zu werden, wenn man ihn nun so zu interpretieren sucht, dass die israelische Regierung die Pflicht habe, jüdische Individuen daran zu hindern, freiwillig in jene Gebiete zu ziehen.“

Die Errichtung und Bevölkerung von israelischen Siedlungen und die Nazigräuel, die zu den Genfern Konventionen führten, sind schlichtweg nicht vergleichbar. Die Siedlungen sind auch weit entfernt von der Siedlungspolitik der Sowjetunion in den späten vierziger und frühen fünfziger Jahren des 20. Jh., bei der versucht wurde, die ethnische Zusammensetzung der baltischen Staaten durch Deportation von Hundertausenden von Menschen und Begünstigung der russischen Immigration zu ändern.

Ebenso wenig lässt sie sich mit dem Bemühen Chinas gleichsetzen, die ethnische Gestalt Tibets durch zwangsweise Zerstreuung der einheimischen Bevölkerung und der Umsiedlung von Chinesen auf tibetisches Territorium zu verschieben. Israels Siedlungspolitik ist auch nicht vergleichbar mit der marokkanischen Kampagne, die ethnische Zusammensetzung der Westsahara dadurch zu verändern, indem marokkanische Araber umgesiedelt werden, um die einheimischen Bewohner der Sahara zu entwurzeln, die nun in Flüchtlingslagern in Algerien Zuflucht suchen, oder mit den Bevölkerungsumsiedlungen, die sich in verschiedenen Teilen des ehemaligen Jugoslawiens ereigneten.

All diese würden genau zu dem in Artikel 49(6) beschriebenen Vergehen passen. Dennoch kommt es der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gleich, eine Anwendung des Artikels 49(6) auf andere Nationen außer Israel zu finden. Was ein „Rechtssystem“ von eigenmächtigen Kontrollsystemen unterscheidet, ist, dass ähnliche Situationen gleich behandelt werden. Ein System, dessen Rechtsprinzipien nur dann angewendet werden, wenn es dem politischen Geschmack anti-israelischer Eliten entspricht, hat alle Glaubwürdigkeit verloren. Die lockere Handhabung des Völkerrechts, das unverhältnismäßig scharf auf Israel angewandt wird, untergräbt die Vorstellung, dass dieses „Recht“ überhaupt über autoritäres Gewicht verfügt.

Julius Stone äußerte sich über die Absurdität, die Errichtung israelischer Siedlungen als Verstoß gegen Artikel 49(6) zu betrachten, wie folgt:

„Das hieße, dass die Konsequenz von Artikel 49(6) ist, dem Staat Israel die Pflicht aufzuerlegen (notfalls mit Gewalt), dass diese Gebiete trotz ihrer jahrtausendealten Assoziation mit jüdischem Leben nun für immer judenrein [Im Original Deutsch – A.d.Ü.] zu sein haben. Die Ironie würde nun zur Absurdität werden, wenn man behauptet, dass Artikel 49(6), entworfen, um die Wiederholung Nazi-mäßiger Völkermordspolitik, die die von Nazis beherrschten Gebiete judenrein machte, nun bedeuten würde, dass die Westbank judenrein gemacht werden und so bleiben müsse, notfalls mit der Gewalt des Staates Israel gegen seine eigenen Bürger. Eine vernünftige Lesart sowie seine korrekte historische und funktionale Kontextualisierung schließen eine derartige tyrannische Lesart des Artikel 49(6) aus.“

Stones scharfzüngige Kritik der „akzeptierten“ Weisheit lädt zu einer hypothetischen Fragestellung ein: Angenommen, eine Gruppe palästinensischer Araber, die Bürger des Staates Israel sind, würde um die Erlaubnis bitten, im Westjordanland eine Siedlung zu errichten. Weiter angenommen, der Staat Israel würde diese Gemeinde auf von nichtisraelischen palästinensischen Arabern gekauftem oder staatlichem Grund ermöglichen, ohne dass es zu einem Verlust der israelischen Staatsangehörigkeit käme. Würde diese Siedlung Artikel 49(6) verletzen? Und wenn nicht, wie könnte man eine hypothetische arabisch-israelische Siedlung von einer jüdisch-israelischen Siedlung unterscheiden?

Die Schussfolgerung, dass israelische Siedlungen den Artikel 49(6) verletzen, übersieht auch, dass jüdische Gemeinden schon vor der Gründung des Staates in den Gebieten existierten, wo sich heute israelische Siedlungen befinden, so z.B. in Hebron oder im Etzion-Block außerhalb Jerusalems Diese jüdischen Gemeinden wurden von arabischen Armeen, Milizen und Randalierern zerstört und, wie im Fall Hebrons, die Bewohner der Gemeinde abgeschlachtet. Ist es sinnvoll, Artikel 49 so zu interpretieren, dass er die Wiederherstellung jüdischer Gemeinden verhindert, die durch Aggression und Massaker zerstört wurden? Wäre dem so, dann läuft das völkerrechtliche Besatzungsrecht in Gefahr, das Verhalten des einen Besatzers zu zementieren, unabhängig davon, wie unrechtmäßig es war.

Die Auffassung, dass die Schaffung neuer Siedlungen oder die Ausweitung bereits existierender eine Geste bösen Willens der verschiedenen israelischen Regierungen gewesen seien, mag ohne Frage jedem einleuchten, der daran glaubt, dass die Siedlungen ein Hindernis für die zunehmend flüchtigere Lösung des arabisch-israelischen Konflikts darstellen. Ob das Argument gut begründet ist oder nicht, der Wille der Kritiker Israels zu behaupten, dass diese Siedlungen nicht nur in die falsche Richtung gingen, sondern das Völkerrecht brechen würden, verschärft die Debatte über ihre Existenz von einem Streit über vernünftige Politik hin zu einem, in dem der jüdische Staat als ein internationaler Gesetzesbrecher dargestellt werden kann. Das eigentliche Ziel eines rechtswidrigen Versuches, das Völkerrecht zur Delegitimation der Siedlungen zu verwenden, scheint klar – es ist das gleiche Argument, mit dem Feinde Israels versuchen, den jüdischen Staat als Ganzes zu delegitimieren. Jene, die sich als Freunde Israels bezeichnen, aber als Gegner der Siedlungspolitik sehen, sollten sorgsam überlegen, ob, im Vorbringen dieser illegitimen und fadenscheinigen Argumente, sie schließlich in der Lage sein werden, der Logik des Arguments zu widerstehen, das – fälschlich und ohne irgendeine völkerrechtliche Grundlage – behauptet, Israel selbst sei illegitim.
Ria Tameg
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von Anzeige » So 6. Jun 2021, 15:40

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Re: Israel heute II Was das Konzept der Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Ria Tameg » Mo 7. Jun 2021, 08:17

im Kriegsrecht wirklich bedeutet.


Oft werden die höheren Opferzahlen auf palästinensischer Seite herangezogen, um Israel vorzuwerfen, unverhältnismäßig reagiert zu haben. Diese Auffassung des Kriegsrechts ist falsch.
Was das Konzept der Verhältnismäßigkeit im Kriegsrecht wirklich bedeutet

Es wird immer wieder behauptet, dass Israel als Reaktion reagiere unverhältnismäßig auf die Raketensalven, die die Hamas wahllos in Richtung Israel abfeuerte. Solche Aussagen weisen auf ein Missverständnis des Konzepts der „Verhältnismäßigkeit“ hin, wie es in den Gesetzen und Normen für bewaffnete Konflikts festgelegt ist.

Das gegen Israel vorgebrachte Argument läuft darauf hinaus, dass die verhältnismäßige Anwendung von Gewalt ein Zahlenspiel sei, bei dem man nur die Anzahl der Opfer auf beiden Seite des Konflikts vergleichen müsse, um ableiten zu können, welche Seite unverhältnismäßig Gewalt angewendet habe. Dieses Argument ist unlogisch und falsch. Wäre dies der Fall, hätten sich viele NATO-Operationen, ganz zu schweigen von den alliierten Streitkräften im Zweiten Weltkrieg gegen Nazideutschland, der Unverhältnismäßigkeit und damit der Unrechtmäßigkeit schuldig gemacht.

Der allgemein anerkannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist definiert als die Verpflichtung, „jeden Angriff zu unterlassen, bei dem zu erwarten ist, dass er zufällige Todesopfer oder Verletzte unter Zivilisten oder Schäden an zivilen Objekten verursacht, die im Verhältnis zu dem erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil übermäßig wären.“

Die Verhältnismäßigkeit bezieht sich also nicht auf kollektive Opfer, sondern auf konkrete Angriffe. Es geht nicht nur um zivile Opfer und Schäden, sondern auch um den beabsichtigten militärischen Erfolg. Und sie wird nicht im Nachhinein geprüft, sondern bevor der Angriff stattfindet. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass militärische Befehlshaber vor jedem militärischen Schlag die relevanten Faktoren bewerten müssen. (…)

Um von der Theorie zur Praxis überzugehen: Wie wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dadurch beeinflusst, dass die Hamas, statt ihre Zivilisten zu schützen, ihre militärischen Aktivitäten absichtlich innerhalb dicht besiedelter Gebiete durchführt? Wie soll Israel seine Großstädte vor den Raketen der Hamas schützen, wenn diese Raketen direkt unter der Zivilbevölkerung des Gazastreifens entwickelt, gebaut und abgefeuert werden? Was verlangt das internationale Recht von Israel, einem Staat, der sich ans Kriegsrecht, wenn es mit den ungesetzlichen Taktiken der Hamas konfrontiert wird, die die Menschen in Gaza und israelische Zivilisten gefährden?

Das Kriegsrecht besagt eindeutig, dass, wenn eine zivile Präsenz benutzt wird, um militärische Ziele vor Angriffen zu schützen, diese zivile Präsenz dem militärischen Ziel keine Immunität verleiht. Da die Hamas das doppelte Kriegsverbrechen begeht, israelische Kinder, Schulen und Flughäfen aus der eigenen Zivilbevölkerung heraus anzugreifen, ist jede Analyse der Situation verzerrt und damit nicht objektiv, die dieses kriminelle Verhalten der Hamas nicht berücksichtigt. (…)

Die Hamas wird ihre eigene Bevölkerung solange als menschliche Schutzschilde benutzen wie sie von einem Narrativ profitiert, das das Konzept der Verhältnismäßigkeit falsch darstellt und auf eine bloße Berechnung der Opferzahlen reduziert – und solange sie von reflexartigen Reaktionen profitiert, die Israel für die von der Hamas begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich machen und die Frage ignorieren, wer die Zivilisten im Gazastreifen überhaupt erst in Gefahr gebracht hat.
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Re: Israel heute II Scheikh Jarrah:

Beitragvon Ria Tameg » Sa 9. Okt 2021, 12:38

Gericht schlägt Kompromiss vor

Israels Oberster Gerichtshof hat am jetzt im Streit um Zwangsräumungen im Ostjerusalemer Stadtteil Scheikh Jarrah einen Kompromiss vorgeschlagen. Dort droht vier palästinensischen Familien eine Zwangsräumung, nachdem sie sich geweigert hatten, dem Grundbesitzer, der jüdischen Nachalat-Schimon-Organisation, Miete zu zahlen. Die Palästinenser behaupten, selbst Eigentümer der Grundstücke zu sein. Die Nachalat-Schimon-Organisation konnte ihre Eigentumsrechte, die auf das späte 19.Jh. zurückgehen, vor Gericht nachweisen. In den 1980er Jahren vereinbarten sie mit den palästinensischen Bewohnern ein Mietverhältnis, einschließlich regelmäßiger Mietzahlungen und Mieterschutz.

Der Kompromissvorschlag vom Montag sieht vor, dass die vier palästinensischen Familien weiterhin in den Häusern wohnen bleiben dürften und Mieterschutz genießen würden. Drei Familien würden als Mieter der ersten Generation anerkannt werden, was bedeutet, dass der Mieterschutz für zwei weitere Generationen gelte. Die vierte Familie würde als Mieter der zweiten Generation gelten, wonach das Mietverhältnis nur noch eine weitere Generation bestehen bliebe. Jede Familie müsste eine jährliche Miete in Höhe von 2.400 Schekel (ca. 640 Euro) entrichten. Alle Familien hätten weiterhin die Möglichkeit, ihre Eigentumsrechte auf die Grundstücke vor Gericht zu beweisen. Bis dahin würde die Nachalat-Schimon-Organisation als Eigentümer gelten. Beide Seiten haben bis Anfang November Zeit, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Sollte es nicht zu einer Vereinbarung kommen, wird der Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der von den unteren Gerichten angeordneten Zwangsräumung urteilen müssen. Palästinensische Gruppen haben die Räumungsklagen in Scheikh Jarrah in den vergangen Monaten wiederholt als Vorwand für gewaltsame Proteste genommen.

Die islamistische Terrororganisation Hamas nannte unter anderem den Streit in Scheikh Jarrah als angeblichen Beweggrund für ihren Raketenkrieg gegen Israel im Mai.
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Re: Israel heute II Palästinenser verspotten Hamas

Beitragvon Ria Tameg » Do 14. Okt 2021, 12:37

wegen Einsatz von Kindern als menschliche Schutzschilde.

Eine politische Karikatur unterstützt den israelischen Vorwurf, dass die Hamas Kinder im Gazastreifen bewusst in Gefahr bringt.

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Bewaffnete Hamas-Mitglieder bewachen einen Raketenwerfer, der in einem von Kindern umgebenen Wohnviertel aufgestellt ist.

Die Palästinensische Autonomiebehörde beschuldigt Israel öffentlich, in Kriegszeiten wahllos Zivilisten, darunter auch Kinder, ins Visier zu nehmen, und schürt damit die Feindschaft gegen den jüdischen Staat im Ausland. Unter sich sind sich die Palästinenser jedoch mit Israel einig, dass die Hamas und ihre terroristischen Verbündeten in den jüngsten Gaza-Kriegen Kinder absichtlich in Gefahr gebracht haben, indem sie sie als Deckung für militärische Aktivitäten benutzten.

Vor einem Monat veröffentlichte die Fatah-Kommission für Information und Kultur eine politische Karikatur, in der die Hamas dafür verspottet wird, dass sie palästinensische Kinder als menschliche Schutzschilde einsetzt. Die Fatah ist die regierende Fraktion in der Palästinensischen Autonomiebehörde.

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Die Karikatur wurde von Palestinian Media Watch einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.

Die Hamas hat in der Vergangenheit ihren Einsatz von menschlichen Schutzschilden mit der Aussage verteidigt, dass das palästinensische Volk den Tod im Dienst der Sache, Israel zu besiegen, sucht und begrüßt.

Während die jüngsten Gaza-Kriege dank der bedauernswerten Taktik der Hamas eine tragische Anzahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung zu beklagen hatten, hätte die Zahl ohne Israels Zurückhaltung noch viel höher sein können.

Während des Konflikts im Mai 2020 veröffentlichte die israelische Luftwaffe Bild- und Tonaufnahmen ihrer Piloten, die Luftangriffe auf Hamas-Stellungen abbrachen, nachdem sie in der Nähe spielende Kinder gesehen hatten.
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Re: Israel heute II Israelische Siedlungen und

Beitragvon Ria Tameg » So 24. Okt 2021, 19:07

internationales Recht.

Versuche, die jüdischen Siedlungen im Westjordanland (historisch Judäa und Samaria) als illegal und in ihrer Natur „kolonial“ darzustellen, ignorieren die Komplexität dieses Themas, die Geschichte des Landes sowie die besonderen rechtlichen Umstände dieses Falles.​​

Der historische Kontext

Jüdisches Siedeln im Westjordanland (historisch Judäa und Samaria) wird oft lediglich als modernes Phänomen dargestellt. Vielmehr gibt es jüdisches Leben in diesem Gebiet seit Jahrtausenden und wurde im Mandat für Palästina als legitim anerkannt, das 1922 vom Völkerbund verabschiedet wurde und die Schaffung eines jüdischen Staates in der historischen Heimat des jüdischen Volkes vorsah.

Nachdem „die historische Verknüpftheit des jüdischen Volkes mit Palästina“ und „die Grundlagen für die Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte“ anerkannt wurden, legt das Mandat in Artikel 6 folgendes fest:

„Die Verwaltung Palästinas soll unter der Sicherung, dass die Rechte und die Lage anderer Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden, die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen erleichtern und in Zusammenarbeit mit der „Jewish Agency“ eine geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande, mit Einschluss der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländereien, fördern.“


Einige jüdische Siedlungen, wie in Hebron, existierten in den Jahrhunderten ottomanischer Herrschaft durchgehend, während Siedlungen wie Neve Ya’acov nördlich von Jerusalem, der Siedlungsblock Gush Etzion im südlichen Judäa und die Gemeinden nördlich des Toten Meeres während der britischen Mandatsverwaltung vor der Gründung des Staates Israel und in Übereinstimmung mit dem Völkerbundsmandat entstanden.

Viele der heutigen israelischen Siedlungen sind überhaupt erneute Gründungen an Orten, wo jüdische Gemeinschaften voriger Generationen sich niedergelassen hatten, und somit Ausdruck der innigen und beständigen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit diesem Land – der Wiege der jüdischen Zivilisation sowie dem Schauplatz der wichtigsten Ereignisse des Tanach (der hebräischen Bibel).

Eine beträchtliche Anzahl befindet sich an Orten, wo frühere jüdische Gemeinschaften von arabischen Armeen oder Milizen gewaltsam vertrieben oder sogar hingeschlachtet wurden, wie im Fall der ehemaligen jüdischen Gemeinde von Hebron im Jahr 1929.

In über 1000 Jahren war es allein die jordanische Besatzungsmacht, die jüdische Siedlungen in diesen Gebieten verbot, indem sie während der neunzehn Jahre ihrer Herrschaft (1948-1967) den Landverkauf an Juden zum Kapitalverbrechen erklärte.

Das Recht von Juden, sich in diesen Gebieten anzusiedeln, und die erworbenen privaten Eigentumstitel für das Land konnten durch die jordanische Besatzung rechtlich nicht annulliert werden, da diese eine Folge der unrechtmäßigen bewaffneten Invasion Israels im Jahr 1948 war und international nie als rechtmäßig anerkannt wurde. Daher behalten solche Rechte und Urkunden bis zum heutigen Tage ihre Gültigkeit.

Kurz gesagt, ist der Versuch, jüdische Gemeinschaften im Westjordanland als neue Form „kolonialer“ Siedlungen auf dem Land einer fremden Staatsmacht darzustellen, so unaufrichtig wie politisch motiviert. Zu keinem Zeitpunkt der Geschichte befanden sich Jerusalem und das Westjordanland unter palästinensisch-arabischer Hoheit. Der noch zu entscheidende Streitpunkt betrifft das Recht von Juden, ihren Wohnsitz in ihrer historischen Heimat zu haben, Seite an Seite mit palästinensisch-arabischen Gemeinschaften, als Ausdruck der Verbindung beider Völker mit diesem Land.

Humanitäres Völkerrecht im Westjordanland und dem Gazastreifen

Das Humanitäre Völkerrecht oder Kriegsvölkerrecht verbietet die Umsiedlung von Teilen der Bevölkerung eines Staates auf das Territorium eines anderen Staates, den es unter Anwendung von Waffengewalt besetzt hat. Dieser Grundsatz, der sich in Artikel 49(6) des Genfer Abkommens IV (1949) niederschlägt, wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und als Reaktion auf spezifische Vorkommnisse in diesem Krieg formuliert.

Wie der maßgebende Kommentar des Internationalen Roten Kreuzes zu der Konvention bestätigt, war der Grundsatz dazu bestimmt, die einheimische Bevölkerung vor Vertreibung zu schützen, einschließlich der Gefährdung ihrer ethnischen Eigenständigkeit, womit Bezug auf die erzwungene Bevölkerungsumsiedlung vor und während des Krieges in der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn genommen wurde.

Ganz abgesehen von der Frage, ob das Genfer Abkommen IV de jure auf Gebiete wie das Westjordanland anwendbar ist, das zu keinem vorigen gesetzmäßigen Herrschaftsbereich gehörte, stimmt der Fall von Juden, die sich freiwillig ein Zuhause und Gemeinschaften in ihrer historischen Heimat aufbauen, und zwar Seite an Seite mit palästinensischen Gemeinschaften, einfach nicht überein mit der Art erzwungener Bevölkerungsumsiedlung wie sie Artikel 49(6) behandelt.

Wie Professor Eugene Rostow, ehemaliger US-Staatssekretär für politische Angelegenheiten, schrieb:

„Das jüdische Recht auf Siedlung in dem Gebiet ist dem Recht der örtlichen Bevölkerung auf ein Leben dort in jeder Hinsicht gleichwertig.“ (AJIL, 1990, Vol. 84, S. 72)


Die Bestimmungen von Artikel 49(6) bezüglich Zwangsumsiedlung auf besetztes Hoheitsgebiet sollten nicht so gesehen werden, dass sie die freiwillige Rückkehr von Einzelpersonen in die Städte und Dörfer verbieten, aus denen sie oder ihre Vorfahren gewaltsam vertrieben wurden. Genauso wenig verbietet der Artikel die individuelle Besiedlung von Land, das keiner gesetzmäßigen staatlichen Autorität unterliegt und sich nicht in Privatbesitz befindet.

Diesbezüglich sollte angemerkt werden, dass israelische Siedlungen im Westjordanland erst nach eingehenden Nachforschungen errichtet wurden, unter der Aufsicht des Obersten Gerichtshofs Israels, auch als Appellationsgericht, wodurch gewährleistet werden soll, dass keine Gemeinschaften illegal auf Privatland errichtet werden.

Ebenso wenig, wie die Siedlungen im Westjordanland die Bestimmungen von Artikel 49(6) des Genfer Abkommens IV verletzen, stellen sie „schwerwiegende Verletzungen“ des Genfer Abkommens IV oder „Kriegsverbrechen“ dar, wie einige behaupten. Sogar der Ansicht entsprechend, dass diese Siedlungen mit Artikel 49(6) unvereinbar sind, wurde die Auffassung, dass solche Verstöße „schwerwiegende Verletzungen“ oder ein „Kriegsverbrechen“ darstellen, tatsächlich erst (auf politischen Druck arabischer Staaten hin) in die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1977 aufgenommen, die von führenden Staaten einschließlich Israel nicht mitgetragen werden, so dass sie in dieser Hinsicht kein gängiges internationales Recht abbilden.

Rechtlich gesehen, lässt sich die West Bank am besten als Territorium bezeichnen, auf das konkurrierende Ansprüche erhoben werden, die in Friedensprozess-Verhandlungen gelöst werden sollten – und genauso haben sich sowohl Israel als auch die palästinensische Seite darauf festgelegt. Israel kann berechtigte Ansprüche auf dieses Gebiet anmelden, die sich nicht nur auf die historische jüdische Verbindung mit und die lange Ansässigkeit in diesem Land gründen, auf dessen Zuteilung zum jüdischen Staat unter dem Völkerbundsmandat sowie auf Israels anerkanntes Recht auf Grenzsicherung, sondern auch auf die Tatsache, dass das Gebiet vormals nicht unter der legitimen Hoheit irgendeines Staates war und in einem Selbstverteidigungskrieg unter israelische Kontrolle kam. Gleichzeitig erkennt Israel an, dass auch die Palästinenser Ansprüche auf dieses Gebiet erheben. Aus diesem Grund sind beide Seiten ausdrücklich übereingekommen, alle ausstehenden Fragen einschließlich der Zukunft der Siedlungen in direkten bilateralen Verhandlungen zu lösen, an denen Israel weiterhin festhält.

Israelisch-palästinensische Vereinbarungen

Die bilateralen Übereinkünfte, die zwischen Israel und den Palästinensern getroffen wurden und ihre Beziehungen regeln, beinhalten kein Verbot von Siedlungsbau bzw. -ausbau. Es ist im Gegenteil speziell vorgesehen, das Thema der Siedlungen bis zu dauerhaften Status-Verhandlungen auszusparen, was die beiderseitige Einsicht widerspiegelt, dass dieses Thema nur im Rahmen anderer dauerhafter Statusfragen wie z.B. Grenzen und Sicherheit zu lösen ist. Die Parteien haben sogar ausdrücklich – im Israelisch-Palästinensischen Interimsabkommen von 1995 – übereingestimmt, dass die palästinensische Autonomiebehörde keine juristische Zuständigkeit oder Kontrolle über Siedlungen oder Israelis hat und die Siedlungen bis zum Abschluss eines dauerhaften Statusabkommens ausschließlich israelischer Gerichtsbarkeit unterstehen.

Es ist die Anschuldigung vorgebracht worden, dass das im Interimsabkommen (Artikel 31(7)) enthaltene Verbot einseitiger Schritte zur Änderung des „Status“ des Westjordanlands und des Gazastreifens einen Siedlungsbaustop impliziere. Dieser Standpunkt ist haltlos.

Besagtes Verbot wurde beschlossen, um zu verhindern, dass eine Seite Schritte unternimmt, die vorgeblich den rechtlichen Status dieses Gebiets verändern (wie z.B. durch Annexion oder eine einseitige Erklärung der Eigenstaatlichkeit), da die Ergebnisse dauerhafter Statusverhandlungen noch ausstehen.

Wenn dieses Verbot sich auf Bautätigkeit bezöge – und da die Vorkehrung gleichermaßen auf beide Seiten anzuwenden ist – würde das zu der fragwürdigen Interpretation führen, dass keine Seite befugt ist, Wohnhäuser zu bauen und somit für die Bedürfnisse ihrer betreffenden Bevölkerungsgruppe zu sorgen, bis dauerhafte Statusverhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind.

In diesem Zusammenhang waren Israels Maßnahmen zur Auflösung aller Siedlungen in Gaza und einiger im nördlichen Westjordanland im Zuge des Abzugplans von 2005 einseitige israelische Gesten des guten Willens, und nicht etwa die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.

Zusammenfassende Feststellungen

• Versuche, die jüdischen Siedlungen in der West Bank (historisch Judäa und Samaria) als illegal und in ihrer Natur „kolonial“ darzustellen, ignorieren die Komplexität dieses Themas, die Geschichte des Landes sowie die besonderen rechtlichen Umstände dieses Falles.
• Jüdische Gemeinschaften existieren in diesem Gebiet seit Menschengedenken und sind Ausdruck der innigen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit dem Land, das die Wiege seiner Zivilisation ist, wie vom Völkerbundsmandat für Palästina bekräftigt, und von dem sie oder ihre Vorfahren vertrieben wurden.
• Das Verbot gewaltsamer Umsiedlung von Zivilisten auf das Territorium eines besetzten Staates gemäß dem Genfer Abkommen IV war nicht so zu verstehen, dass es sich auf die Umstände freiwilliger jüdischer Siedlung im Westjordanland anwenden lässt, auf rechtmäßig erworbenem Land, das nicht zu einem vorigen gesetzmäßigen Hoheitsgebiet gehörte und vom Völkerbundsmandat als Teil des jüdischen Staates ausgewiesen war.
• Bilaterale israelisch-palästinensische Vereinbarungen bestätigen speziell, dass Siedlungen bis zum Ergebnis von Friedensverhandlungen übereinstimmend und ausschließlich israelischer Gerichtsbarkeit unterstehen, und sie verbieten keine Siedlungsaktivitäten.
• Israel hält weiterhin an Friedensverhandlungen ohne Vorbedingungen fest, um alle ausstehenden Fragen und konkurrierenden Ansprüche zu klären, und lädt die Palästinenser ein, ein Gleiches zu tun. Es ist zu hoffen, dass solche Verhandlungen zu einer einvernehmlichen friedlichen Einigung führen werden, die der Verbindung von Juden und Palästinensern mit diesem uralten Land einen gesetzlichen Ausdruck verleiht.
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Re: Israel heute II Angriff auf Irans Atomanlagen

Beitragvon Ria Tameg » So 31. Okt 2021, 11:33

falls Verhandlungen scheitern?

Berichten zufolge steuert Israel auf eine militärische Konfrontation mit dem Iran zu, während die USA abwartend reagieren.

Jüngsten Berichten zufolge hat Israels Verteidigungsministerium festgestellt, dass die Islamische Republik Iran versucht, ihre Luftabwehrsysteme in Gebieten zu verbessern, die vom israelischen Militär angegriffen wurden. Diesen Berichten zufolge entwickelt der Iran eine Reihe von Boden-Luft-Raketen in Syrien, im Libanon, im Irak und an anderen Orten, um israelische Flugzeuge abzuschießen, die den Iran und seine Handlanger angreifen.

Nur wenige Tage zuvor wurde gemeldet, dass Israel Ziele der Hisbollah in Syrien angegriffen hat, nachdem der russische Präsident Wladimir Putin erklärt hatte, dass er israelische Angriffe auf iranische Ziele in Syrien nicht unterbinden werde. Diesen Berichten zufolge hat Israel am frühen Montagmorgen drei weitere Ziele in Syrien getroffen. Es sollte jedoch hinzugefügt werden, dass bei einem kürzlichen israelischen Luftangriff auf Syrien syrische Soldaten mit einem iranischen Raketenabwehrsystem zurückgeschossen haben.

Dr. Seth Frantzman, ein Experte für Drohnenkriegsführung, der kürzlich ein Buch mit dem Titel „Drone Wars: Pioneers, Killing Machines and Artificial Intelligence“ veröffentlicht hat, stellte in einem in der Jerusalem Post veröffentlichten Artikel fest, dass die Islamische Republik Iran und ihre Stellvertreter ebenfalls Drohnen eingesetzt haben, um den Staat Israel anzugreifen: „Im Februar 2018 flog eine iranische Drohne von der T-4-Basis bei Palmyra in den israelischen Luftraum. Israel schoss sie ab. Im Mai 2021 flog eine weitere iranische Drohne aus dem Irak in den israelischen Luftraum und wurde abgeschossen. Im August 2019 schoss Israel ein Killerdrohnen-Team der Hisbollah ab, das nahe der Grenze zu den Golanhöhen operierte.“

Andere Berichte bestätigen, dass die israelische Regierung einen verstärkten Einsatz iranischer Drohnen gegen Israel durch die Hisbollah, die Hamas und andere festgestellt hat. Der iranische politische Theoretiker Dr. Reza Parchizadeh dazu in einem Interview mit Israel Heute: „Der Grund, warum das iranische Regime die syrische Luftverteidigung stärkt, ist, dass es mit einer überwältigenden israelischen Invasion der iranischen Atomanlagen rechnet. Das Regime weiß, dass es sich, sobald die Scharade der Wiener Gespräche zur Wiederbelebung des Atomabkommens von 2015 vorbei ist und es keinen Spielraum mehr in dieser Frage gibt, verschanzen und den letzten Schritt Richtung Atombombe unternehmen muss. Die Stützpunkte in Syrien werden errichtet, um so viele israelische Flugzeuge wie möglich auszuschalten, bevor sie ihre Ziele im Iran erreichen.“

Sirwan Mansouri, ein im Nahen Osten lebender kurdischer Journalist, stimmt dem zu. In einem Gespräch mit Israel Heute bestätigte er: „Es heißt, dass israelische Politiker bereit seien, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die iranischen Atomanlagen anzugreifen, und sie haben sogar ein Budget dafür vorgesehen. Die Gespräche über den Wiedereintritt in das JCPOA befinden sich in einer Sackgasse, und der Iran versucht, Zeit zu schinden, um die für den Bau einer Atombombe benötigte Zeit zu verkürzen. Obwohl der Westen und insbesondere die USA diese Tatsache kennen, ziehen sie es vor, das Problem durch Verhandlungen zu lösen. Aber für Israel sieht die Sache ganz anders aus.“

Abgesehen von der Tatsache, dass Israel eher bereit ist zu handeln, um einen nuklearen Iran zu verhindern, als die USA, fügte Mansouri hinzu, dass die Islamische Republik Iran ideologisch der Zerstörung Israels verpflichtet ist: „Iran hat nie einen Hehl aus seiner Absicht gemacht, Israel mit allen Mitteln anzugreifen. Allerdings verfügt Iran weder am Boden noch in der Luft über die nötige Macht, um Israel zu besiegen, weshalb das Land in den letzten Jahrzehnten an einer neuen Fähigkeit gearbeitet hat: Cyberangriffe und Raketensysteme. Der Iran hat seine Raketenreichweite vergrößert und neue Radarkapazitäten erworben.“

Mansouri zufolge hat der Iran in Gebieten, die von seinen Stellvertretergruppen im Libanon, in Syrien und sogar in Libyen kontrolliert werden, ein Raketennetz aufgebaut, „um Israel in Zeiten der Gefahr anzugreifen. Israel weiß, dass der Iran daran arbeitet, eine Atombombe zu bauen, und der Westen weiß das auch, aber sie sind weiter vom Iran entfernt als Israel, sodass die eigentliche Bedrohung von Israel ausgeht. Der Iran hat sich auch mit Drohnen ausgerüstet, die als Selbstmordsystem fungieren. Wenn es zu einem Krieg kommt, kann der Iran Tausende von Raketen und Drohnen auf Israel abschießen. Obwohl die meisten von der Eisernen Kuppel zerstört werden, wird es für die israelische Bevölkerung schwere psychologische Folgen haben.“

Mansouri behauptet, dem Westen fehle der Wille, einen Krieg gegen das iranische Regime zu führen, und sowohl die Islamische Republik als auch Israel wüssten das: „Also bleibt meiner Meinung nach nur ein Weg, und der ist, dass Israel die iranischen Nuklearanlagen treffen muss, bevor sie die Atombombe haben, damit die Fähigkeit des Irans, eine Atomwaffe herzustellen, für immer zerstört wird. Gleichzeitig muss Israel sein Verteidigungssystem gegen die iranischen Raketen verstärken und moderne Technologie wie die F-35-Jets einsetzen, um das iranische Radarsystem zu neutralisieren und laserbasierte Verteidigungssysteme gegen seine Raketen einzusetzen.“

Dennoch betonte Mansouri, dass Israel in einem möglichen Krieg einige Vorteile habe. Nach dem Abraham-Abkommen könne Israel den Luftraum seiner arabischen Verbündeten, die ideologisch mit dem Iran verfeindet seien, für Angriffe auf den Iran nutzen. Mansouri zufolge ist es für Israel auch möglich, Oppositionsgruppen im Iran zu nutzen, die „die Macht des iranischen Regimes schwächen können, normal zu handeln und seine ultimative Macht einzusetzen“.

So haben beispielsweise die Südaserbaidschaner, die Kurden, die Belutschen und die Ahwaz innerhalb des Irans alle Beschwerden gegen die Islamische Republik Iran und verfügen über aktive Oppositionsgruppen, von denen einige versuchen, sich vom Iran abzuspalten und ihre eigenen souveränen Nationen zu gründen, die frei von der persischen Hegemonie sind. Zwei dieser Gruppen, Kurden und Aserbaidschaner, sind dafür bekannt, dass sie Israel freundlich gesinnt sind und den Kampf gegen das Regime des Mullahs gerne unterstützen würden.

Es gibt auch viele liberale Perser, die ein demokratisches Regime anstelle der Islamischen Republik anstreben, sowie einige persische Nationalisten, die den Sohn des ehemaligen Schahs wieder an die Macht bringen wollen. Einige von ihnen könnten auch bereit sein, Israel zu helfen.

Abschließend erklärte Mansouri: „Ich denke, wenn es zu einem Krieg kommt und Israel die iranischen Atomanlagen und Militärbasen mit aller Macht angreift, könnte die Unzufriedenheit der Menschen im Land zu einem Regimewechsel führen. Der Schah von Iran war in der Vergangenheit ein guter Freund Israels. Das kann wieder so sein. Der Iran und Israel müssen keine Feinde sein. Wenn Israel das iranische Volk von diesem Regime befreit, dann werden viele Iraner dankbar sein und ihm helfen.“
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Re: Israel heute II Palästinensische Terrorgruppen

Beitragvon Ria Tameg » Mi 3. Nov 2021, 18:09

als Handlanger des Iran.

Die Terrorgruppen Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad (Foto) wollen nicht als Handlanger des Iran wahrgenommen werden.

Ein iranischer Kommandeur erklärte, Hamas und Islamischer Dschihad seien Armeen zur Verteidigung des Iran. Die sind nicht erfreut.

Die Hamas und der Palästinensische Islamische Dschihad (PIJ) sind peinlich berührt: Der Iran hat offen verkündet, dass die beiden Terrorgruppen als Söldner für die Mullahs in Teheran arbeiten. (…)

Vor kurzem erklärte Generalmajor Gholam Ali Rashid, Befehlshaber des iranischen Hauptquartiers Khatam al-Anbiya, dass sein Land über Armeen verfügt, die außerhalb des Irans operieren. Rashid bezog sich dabei auf vom Iran unterstützte Gruppen wie Hamas, Palästinensischer Islamischer Dschihad, Hisbollah, die Houthis im Jemen, die syrische Armee und die Volksmobilisierungskräfte im Irak sowie andere Milizen im Irak und in Syrien. Diese Gruppen, so Rashid, seien „ideologische Strömungen“ mit der Mission, den Iran zu verteidigen.

Rashid wies darauf hin, dass der ehemalige Kommandeur der iranischen Quds-Truppen, General Qassem Soleimani, drei Monate vor seinem Tod sagte, er habe „sechs Armeen außerhalb des iranischen Territoriums organisiert“. (…)

Die „kriegerischen Kräfte des amerikanischen und zionistischen Regimes sind verärgert über die extreme Macht der Islamischen Republik Iran in der Region“, so Rashid. Er fügte hinzu, dass sich der Iran in der Tat mit einigen Nationen und Regierungen verbündet habe, „um regionale Mächte und populär-religiöse Kräfte zu schaffen“, wie die iranische Nachrichtenagentur Mehr News Agency berichtet. Diese Gruppen, erklärte Rashid, „stellen eine abschreckende Kraft des Iran dar und sind bereit, ihn gegen jeden ausländischen Aggressor zu verteidigen“.

Kurz gesagt, der iranische Befehlshaber droht damit, dass sein Land seine sechs „Armeen“ in jedem künftigen Krieg oder jeder militärischen Konfrontation gegen die USA und Israel einsetzen werde.

Nun ist wahrlich kein Geheimnis, dass die Hamas und der Islamische Dschihad seit langem vom Iran finanziert und bewaffnet werden. Die Führer der beiden Gruppen haben sich sogar mit ihren Verbindungen zum Iran gebrüstet, insbesondere mit der Unterstützung Teherans für den Dschihad (heiligen Krieg) zur Vernichtung Israels.

Aber Hamas und PIJ wollen nicht als Marionetten oder Stellvertreter des Iran dargestellt werden, eines Landes, das sich fortwährend in die inneren Angelegenheiten einer Reihe arabischer Länder einmischt, darunter Libanon, Syrien, Irak und Jemen.

Hamas und PIJ wollen offenbar weiterhin Geld und Waffen aus dem Iran erhalten, aber sie wollen von Arabern und Muslimen nicht als Söldner angesehen werden, die den Interessen des Iran im Nahen Osten dienen. Offenbar sind sie besorgt, dass Rashids Äußerungen ihren Beziehungen zu arabischen Ländern schaden könnten, die sich durch die ständigen Versuche des Iran, ihre Sicherheit und Stabilität zu destabilisieren, bereits bedroht fühlen.

Hamas und PIJ wollen die Palästinenser und den Rest der Araber und Muslime glauben machen, dass ihr einziges Ziel darin bestehe, „ganz Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer zu befreien“ – ein Euphemismus dafür, die Juden aus Israel zu vertreiben und es durch einen islamistischen Staat zu ersetzen. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum beide palästinensischen Terrorgruppen schnell Erklärungen herausgaben, in denen sie bestritten, dass ihr Hauptziel darin besteht, den Iran zu verteidigen und dessen Interessen im Nahen Osten zu dienen. (…)

Im Libanon, einem Land, das faktisch von der Hisbollah kontrolliert wird, reagierten einige Politiker mit Wut auf Rashids Rede über die sechs „Armeen“.

„Nehmt eure Armeen und geht mit ihnen zurück in den Iran, wo ihr eure Schlachten fernab der Völker schlagen könnt, die ihr besetzt haltet, um eure Ziele zu erreichen“, sagte Sami Gemayel, Vorsitzender der libanesischen Kataeb-Partei. Er kritisierte auch das Versäumnis der libanesischen Führer, auf das Eingeständnis zu reagieren, dass die Hisbollah geschaffen wurde, um dem Iran und nicht dem Libanon zu dienen: „Seid ihr jetzt bereit, der Wahrheit ins Auge zu sehen? Euer Schweigen ist ein großer Verrat.“

Einige arabische Analysten sind der Ansicht, dass der iranische Befehlshaber mit seinen Äußerungen über die sechs „Armeen“ Teherans, insbesondere die beiden „Armeen“ Hamas und PIJ, die Bemühungen Ägyptens um einen langfristigen Waffenstillstand zwischen den palästinensischen Gruppen und Israel vereiteln will. Der Iran will den Ägyptern und anderen internationalen Parteien zeigen, dass Teheran ein wichtiger Akteur in der palästinensischen Arena ist, insbesondere im Gazastreifen, und dass er durchaus in der Lage ist, jede Vereinbarung zu vereiteln, die Terroranschläge gegen Israel verhindern würde.
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Re: Israel heute II Israels Moment der Entscheidung

Beitragvon Ria Tameg » Di 14. Dez 2021, 18:24

Iranisches Atomprogramm

Im Jahr 1992 erfuhr die israelische Führung erstmals vom iranischen Atomprogramm. Seitdem hat jeder Premierminister an der „Begin-Doktrin” festgehalten – der politischen Richtlinie Menachem Begins, die besagt, dass Israel es keinem feindlich gesinnten Land in Nahost erlauben werde, sich Massenvernichtungswaffen zu beschaffen. Doch andere Themen wie die Corona-Krise und wiederholte Parlamentswahlen beschäftigten Israel in den letzten Monaten, so dass es in seiner Bereitschaft, dem iranischen Atomprogramm den Todesstoß zu versetzen, zurückgefallen sein könnte. Manche befürchten gar, es sei bereits zu spät, diese Bedrohung im Alleingang zu bewältigen. Die neue Bennett-Lapid-Regierung steht eindeutig vor wichtigen Entscheidungen.

In den letzten Jahrzehnten gelang es Israel, das iranische Atomprogramm immer wieder zu verlangsamen. Teheran ist jedoch entschlossen, es voranzutreiben. Die Ajatollahs zogen aus Israels Luftangriff auf den irakischen Atomreaktor 1982 und den syrischen Atomreaktor 2007 Konsequenzen: Viele Nuklearanlagen befinden sich tief unter der Erde, geschützt vor israelischen Luftangriffen. Der Iran hat zudem eine gewaltige Abschreckung aufgebaut, indem er verbündete Terrororganisationen im Gazastreifen und im Libanon mit zehntausenden Raketen ausrüstet.
Israels Iranpolitik

Die israelische Führung setzte auf internationale Sanktionen, um den Fortschritt des iranischen Atomprogramms aufzuhalten. Außerdem führte sie eine Reihe weitgehend erfolgreicher Geheimdienstoperationen gegen iranische Nuklearanlagen und Atomwissenschaftler durch. Als der Westen die Sanktionen gegen Teheran verschärfte, wurde das islamische Regime an den Verhandlungstisch gezwungen. Aber dann endeten die Gespräche 2015 mit einem schwachen Atomabkommen, was v.a. der laxen Iran-Politik der damaligen Obama-Regierung geschuldet war.
Zuspitzung der Lage

Als US-Präsident Donald Trump 2018 aus dem Atomabkommen austrat, nutzten die Iraner dies als Vorwand, mehrere „rote Linien” zu überschreiten. In den letzten Monaten gab die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) bekannt, der Iran reichere Uran bis zu 60% an. Damit ist er nicht mehr weit von atomwaffenfähigem Uran entfernt. Israels Verteidigungsminister Benny Gantz warnte vor kurzem, sollte der Iran tatsächlich beschließen, eine Atombombe zu bauen, würde er nur noch zwei Monate dazu brauchen.

Da der israelischen Armee u.a. bunkerbrechende Bomben und erstklassige Tankflugzeuge fehlen, glauben manche Beobachter wie der ehemalige Premierminister Ehud Barak, dass die USA Israel von dieser existenziellen Bedrohung erlösen müssten. Die Biden-Regierung werde wohl keinen Plan für einen Militärschlag auf den Iran ausarbeiten, meint Barak. Andere sind der Ansicht, dass Israels Armee weiterhin imstande ist, selbst einen Luftschlag auf iranische Nuklearanlagen durchzuführen, v.a. dank ihrer neuen hochgerüsteten Tarnkappenkampfjets vom Typ F-35. Durch das fehlende Budget entstandene Rückschläge könnten schnell wieder ausgeglichen werden, und die Armee könne ihre Ausrüstung und Planungen rasch den neuen Herausforderungen anpassen.
Einstehen im Gebet

Der Iran könnte sehr bald zu einem „nuklearen Schwellenland“ werden. Als solches hätte er die Atombombe zwar noch nicht gebaut, würde aber über alle Komponenten verfügen, um dies rasch tun zu können. Dann würde Israels Gelegenheit, einen Präventivschlag gemäß der Begin-Doktrin durchzuführen, schwinden. Lassen Sie uns beten, dass Israels Führung, Geheimdienste, Armee und zivile Einrichtungen der Aufgabe gewachsen sein werden, wenn der Moment der Entscheidung kommt.
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Re: Israel heute II Kann man die palästinensischen Führer

Beitragvon Ria Tameg » Di 21. Dez 2021, 18:37

ernst nehmen?

Als Christ nehme ich großen Anstoß an ihren wiederholten Versuchen, die Richtigkeit des Berichts im Neuen Testament zu leugnen

Der palästinensische Ministerpräsident Mohammad Shtayyeh will mir sagen, dass das Neue Testament falsch ist, und beruft sich dann auf das Christentum, um seine These zu untermauern? Das glaube ich nicht. 

Wann sollten wir aufhören, eine Person ernst zu nehmen? Wenn jemand wissentlich das verbreitet, was wir heute als „Fake News“ bezeichnen, sollten wir ihm dann nicht jede Legitimation entziehen, die er zuvor hatte?

In der heutigen aufgeladenen politischen Atmosphäre ist es genau das, was sich Linke und Rechte eifrig gegenseitig antun. Wenn die eine oder andere Seite eine zweifelhafte Behauptung aufstellt, ist die andere schnell zur Stelle, um widersprüchliche Beweise vorzulegen und so ihre Rivalen für untauglich für den öffentlichen Diskurs zu erklären.

Warum also geben wir der Führung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) weiterhin den Vertrauensvorschuss?

In der vergangenen Woche hat der Premierminister der PA, Mohammad Shtayyeh, wieder zugeschlagen. Bei der Eröffnung einer Regierungssitzung in Ramallah klagte er an:

„Die Besatzung [Israel] versucht vergeblich, Jerusalems Merkmale zu verändern und betreibt eine Politik der Expansion, der Annexion, des Rassismus und der ethnischen Säuberung…“

„Wir befinden uns am Rande der ewigen Hauptstadt, dem Kronjuwel, dem Punkt, an dem die Erde auf den Himmel trifft, der Blume der Städte und dem Herd der Herzen der Gläubigen, Muslime und Christen, die dorthin kommen, um ihre Gebete in der Al-Aqsa-Moschee zu verrichten, und den Weg des Leidens gehen, um ihre Gebete in der Auferstehungskirche zu verrichten… Jerusalem, das kanaanäische, römische, islamische und christliche Denkmäler umfasst, ist nur für sie, und andere haben keine Spuren darin.“

Niemand außer den Kanaanitern, Römern, Muslimen und Christen hat in Jerusalem irgendwelche geschichtlichen Spuren? Wirklich?

Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass Shtayyeh und andere palästinensische Führer solche Unwahrheiten öffentlich als Fakten verkünden. Man sollte solche Äußerungen auch nicht als populistische Rhetorik abtun. Die Juden immer wieder als unwillkommene Fremde darzustellen, schürt den Hass, der zu Gewalt führt. Und Shtayyeh ist klug genug, um das zu wissen. Shtayyeh ist sogar so klug, dass er an einer angesehenen britischen Universität einen Doktortitel in Wirtschaftsentwicklung erworben hat und außerdem seit langem ein prominenter Politiker auf der internationalen Bühne ist.

Klingt nach einem seriösen Mann, oder? Warum käut er dann Erzählungen wieder, die so schmerzhaft falsch sind? Dass er und andere palästinensische Führer zumindest einen Konflikt auf niedrigem Niveau aufrechterhalten wollen, ist für jeden, der die Augen offen hält, offensichtlich. Es ist die nachweisliche Verlogenheit des Ganzen, die wirklich ärgerlich ist. Das und die Tatsache, dass die Menschen auf der ganzen Welt es abkaufen!

Jeder, der schon einmal in Jerusalem war, weiß, dass die Zeugnisse der jüdischen Geschichte in dieser Stadt so überwältigend sind, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Aber selbst wenn es den Archäologen nicht gelänge, die jüdische Geschichte auszugraben, und selbst wenn alle anderen schriftlichen Quellen, die die jüdische Geschichte hier belegen (wie die von den Römern, die Shtayyeh erwähnte), verloren gingen, gäbe es immer noch die Bibel.

So sehr sie sich auch bemühen, Shtayyeh und seine gleichgesinnten palästinensischen Revisionisten kommen an der Bibel nicht vorbei.

Der palästinensische Premierminister war froh, dass er die Christen zu denen zählen konnte, die ein Interesse an der Heiligen Stadt haben. Aber wem folgten diese frühen Christen? Hätte sich Shtayyeh die Mühe gemacht, auch nur ansatzweise zu recherchieren, würde er erkennen, dass die Christen einem Mann folgen, den die Römer selbst als „König der Juden“ bezeichneten.

Im Neuen Testament werden Jesus, seine Anhänger und die gesamte Gesellschaft um sie herum öfter als der durchschnittliche Leser zählen möchte als Juden bezeichnet. Mit anderen Worten: Man braucht nur eines der Evangelien aufzuschlagen, und schon wird einem deutlich vor Augen geführt, dass die beschriebenen Ereignisse in einem jüdischen Umfeld stattfanden.

Shtayyeh hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das zu tun. Aber zu behaupten, dass Juden nie in Jerusalem waren, und das Christentum zur Untermauerung dieses Arguments heranzuziehen, obwohl das Neue Testament das Gegenteil behauptet, sollte ein Maß an Revisionismus sein, an dem Christen Anstoß nehmen.

Als Christ nehme ich natürlich Anstoß an dem palästinensischen Führer, der mir sagt, dass das Neue Testament, das ich in der Hand halte, an all den Stellen falsch ist, an denen es mir sagt, dass Jesus, Petrus, Johannes und Paulus Juden waren. Denn wenn das Neue Testament in diesem oft wiederholten Punkt falsch ist, kann man ihm dann überhaupt noch trauen?

Wenn Muslime sich selbst in Bezug auf die historische Präsenz von Juden in dieser Region belügen wollen (obwohl ihre eigene Religion voll von Beweisen ist, die dies bestätigen), dann ist das ihr Problem. Lassen Sie uns Christen da raus.
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Re: Israel heute II Der palästinensische Dschihad

Beitragvon Ria Tameg » So 26. Dez 2021, 22:10

gegen die Juden.

Als sich am 17. November Vertreter der Geberländer in Norwegen trafen, um über Finanzhilfen für die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) zu beraten, waren die palästinensischen Führer damit beschäftigt, das zu tun, was sie am besten können: die jüdische Geschichte leugnen und ihr Volk gegen Israel aufhetzen.

Das Leugnen der jüdischen Geschichte und die Delegitimierung Israels sind seit langem fester und wichtiger Bestandteil der Rhetorik der palästinensischen Führung und des palästinensischen Narrativs. In der Welt der Palästinenser haben die Juden keine Geschichte in Jerusalem; sie haben dort nie gelebt, und die jüdischen Tempel haben nie existiert.

Das sind die Botschaften, welche führende Palästinenser in den letzten Jahrzehnten von einer Generation zur nächsten weitergegeben haben. Die Botschaften kommen zumeist von PA-Führern, die immer wieder behaupten, dass sie die "Zweistaatenlösung" unterstützen.

Wenn Palästinenserführer der Meinung sind, dass Juden kein Anrecht auf ihre heiligste Stätte, den Tempelberg, haben und dass Jerusalem nur Muslimen und Christen gehört, wie können sie dann von der Gründung eines palästinensischen Staates sprechen, der in Frieden und Sicherheit neben Israel existieren würde? Bedeutet die "Zweistaatenlösung" nicht, dass Israel ein Recht auf seine eigene Hauptstadt Jerusalem hat? Bedeutet sie nicht, dass die Juden freien Zugang zu ihren heiligen Stätten in der Stadt, einschliesslich des Tempelbergs, haben würden?

Wer behauptet, dass es in Jerusalem keine Spuren der jüdischen Geschichte gibt und dass die jüdischen Tempel nie existiert haben, sagt in Wirklichkeit, dass im Falle der Gründung eines palästinensischen Staates mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt den Juden der Zugang zu den jüdischen heiligen Stätten verwehrt werden würde.

Nach Ansicht der Palästinenser und anderen Muslimen ist sogar die Klagemauer, die bedeutendste Stätte, die heute vom jüdischen Volk zum Gebet genutzt wird, in muslimischem Besitz. "Die so genannte Klagemauer [Westmauer] ist eine Lüge", heisst es beim Kairoer Al-Azhar-Institut für Islamische Studien. Dies bedeutet wiederum, dass Juden, falls und wenn ein palästinensischer Staat gegründet wird, nicht an dieser Stätte beten dürfen.

Die norwegische Aussenministerin Anniken Huitfedlt sagte am 17. November in einer Erklärung, dass die Geberländer ihre Unterstützung für eine "Zweistaatenlösung" bekräftigten.

"Jetzt", sagte sie, "müssen wir uns darauf konzentrieren, dass alle darauf aufbauen und an einem Strang ziehen."

Huitfedlt und die übrigen Vertreter der Geberländer haben sich entschieden, die Tatsache zu ignorieren, dass die Palästinenserführung die "Zweistaatenlösung" behindert, indem sie auf der Leugnung der jüdischen Geschichte besteht und das palästinensische Volk ständig gegen Israel aufhetzt. Die westlichen Geber scheinen nicht zu verstehen, dass die Weigerung, Israel als Heimatland des jüdischen Volkes anzuerkennen, ein Haupthindernis für den Frieden und die "Zweistaatenlösung" darstellt.

"Wir lehnen den jüdischen Staat kategorisch ab", hat der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, bei mehr als einer Gelegenheit erklärt. "Wir werden in dieser Angelegenheit keinen Rückzieher machen."

Anfang dieses Monats ordnete Abbas an, dass die palästinensischen Flaggen zum Jahrestag der Balfour-Erklärung von 1917, in der die Errichtung einer "nationalen Heimstätte für das jüdische Volk" in Palästina befürwortet wird, jedes Jahr auf Halbmast wehen sollen. Abbas' Entscheidung ist eine Botschaft an die Palästinenser, dass sie sich weiterhin gegen die Existenz Israels als jüdischer Staat wehren müssen. Es ist auch eine Botschaft an die Palästinenser, dass die Balfour-Erklärung ein Verbrechen gegen Araber und Muslime war.

Am Vorabend des Treffens der Geberländer erinnerte der Ministerpräsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mohammad Shtayyeh, die Palästinenser daran, dass es so etwas wie eine jüdische Geschichte in Jerusalem nicht gebe.

In seiner Rede auf der wöchentlichen Sitzung des PA-Kabinetts leugnete Shtayyeh jede Spur einer jüdischen Geschichte in Jerusalem. Die Stadt gehöre ausschliesslich den Muslimen und Christen:

"Wir befinden uns am Rande der ewigen Hauptstadt, dem Juwel in der Krone, dem Punkt, an dem sich Himmel und Erde treffen, der Blume aller Städte, dem Objekt der Sehnsucht der Herzen der muslimischen und christlichen Gläubigen, die dorthin kommen, um in der Al-Aqsa-Moschee zu beten und auf der Via Dolorosa zu gehen, um in der Grabeskirche zu beten. Jerusalem beherbergt kanaanäische, römische, islamische und christliche Altertümer, und niemand sonst hat darin Spuren hinterlassen."


Es ist derselbe Shtayyeh, der Tage zuvor vor ausländischen Journalisten in Ramallah erklärte, die Palästinenser hätten kein Problem mit Juden.

"Für uns geht es nicht um Juden und das Judentum"
,

sagte er.

"Wir haben grossen Respekt vor jedem einzelnen Juden auf der Welt."


Offensichtlich glaubt Shtayyeh nicht, dass die Leugnung der jüdischen Geschichte respektlos gegenüber Juden ist. Er glaubt nicht, dass seine Behauptung, dass es in Jerusalem keine Spuren jüdischer Geschichte gibt, für Juden beleidigend ist. Vielleicht dachte Shtayyeh, dass seine Äusserungen auf Arabisch während der Kabinettssitzung der Palästinensischen Autonomiebehörde von Nicht-Arabischsprachigen nicht übersetzt oder bemerkt werden würden.

Am selben Tag, an dem die westlichen Geber in Norwegen zusammentrafen, gab das Aussenministerium der Palästinensischen Autonomiebehörde eine Erklärung heraus, in der es hiess, dass die Palästinenser gegen Besuche jüdischer Schüler auf dem Tempelberg seien. Die Erklärung erfolgte als Reaktion auf eine Debatte im israelischen Parlament über die Notwendigkeit, den Tempelberg in die vom Bildungsministerium organisierten Schulausflüge einzubeziehen.

"Das Aussenministerium betrachtet die Forderungen, den so genannten Tempelberg als obligatorische Stätte in den Besuchsplan israelischer Schulen aufzunehmen, mit grosser Besorgnis"
,

heisst es in der Erklärung der PA. Israel wurde ausserdem beschuldigt, auf eine "Judaisierung Jerusalems und die Veränderung seiner islamischen und christlichen Identität" hinzuarbeiten.

Mahmoud Habbash, Berater des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde für religiöse Angelegenheiten, wurde am 17. November mit den Worten zitiert, die israelischen "Pläne", Jerusalem in eine jüdische Stadt zu verwandeln, seien gleichbedeutend mit "Verbrechen" und "Terrorismus".

Scheich Mohammed Hussein, der palästinensische Mufti von Jerusalem, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Leugnung der jüdischen Geschichte in Jerusalem und bei der Erhebung falscher Anschuldigungen gegen Israel. Kürzlich beschuldigte Hussein Israel, darauf hinzuarbeiten, "die arabische und islamische Identität Jerusalems zu verändern", indem es die Stadt in eine jüdische Stadt umwandelt.

Die norwegische Aussenministerin und die Geberländer hätten zur Kenntnis nehmen sollen, was die palästinensischen Führer ihrem Volk und dem Rest der Araber und Muslime über Israel und die jüdische Geschichte erzählen. Hätten sie auf die Worte der Palästinenserführung geachtet, wäre ihnen klar geworden,

warum es unmöglich ist, Frieden zwischen den Palästinensern und Israel zu erreichen, wenn die Palästinensische Autonomiebehörde offen sagt, dass Juden kein Recht haben, in ihrer eigenen Heimat zu leben.

In dieser Hinsicht unterscheidet sich die PA nicht von der vom Iran unterstützten Terrorgruppe Hamas. Wie Abbas und die Funktionäre der PA glaubt auch die Hamas, dass die Juden "zionistische Eindringlinge" sind und dass "das Land Palästina ein islamischer Waqf ist, der für zukünftige muslimische Generationen geweiht ist." (Hamas-Charta, Artikel 11). In Artikel 15 der Hamas-Charta heisst es:

"An dem Tag, an dem die Feinde einen Teil des muslimischen Landes an sich reissen, wird der Dschihad (heiliger Krieg) zur individuellen Pflicht eines jeden Muslims. Es ist notwendig, den Geist des Dschihad in das Herz der [islamischen] Nation einzuflössen, damit sie sich den Feinden stellen und sich den Reihen der Kämpfer anschliessen. Es ist notwendig, den muslimischen Generationen einzuflössen, dass das palästinensische Problem ein religiöses Problem ist und auf dieser Grundlage behandelt werden sollte."


Nach den Äusserungen von Abbas und seinen Funktionären zu urteilen, ist es klar, dass ihnen der "Geist des Dschihad" gegen Israel und die Juden eingeimpft wurde. Indem sie die jüdische Geschichte leugnen, machen sie – genau wie die Hamas – deutlich, dass es auf "muslimischem Land" keinen Platz für Juden gibt. Westliche Geldgeber sollten diese "Judenrein" Art des palästinensischen Antisemitismus und der Aufwiegelung gegen Israel und Juden bedenken, wenn sie das nächste Mal ihre Brieftasche für die Palästinensische Autonomiebehörde öffnen.
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