613




Der Eröffnungssatz der Bibel ist die Grundlage der biblischen Numerik. Durch diese sind wir besser in der Lage zu verstehen, wie G-tt mathematische Wahrheiten in Seine g-ttlichen Schöpfungen eingewebt hat.

613

Beitragvon Ria Tameg » Fr 19. Feb 2021, 11:09

Die 613 beziehen sich auf alle gesammelten Gebote, hebräisch Mitzwot, für eine "Person", um ein rechtschaffenes Leben zu führen, wie sie aus verschiedenen Quellen in der hebräischen Bibel synthetisiert wurden.

Im jüdischen Denken nimmt die Frage nach Anzahl und Gewichtung der Gebote der Torah breiten Raum ein. Jedes einzelne Gebot hat Gewicht. Dennoch haben die Zehn Gebote im Gesamtkontext der 613 Gebote des Judentums eine besondere Stellung.

Die ersten beiden der Zehn Gebote wurden am Berg Sinai direkt vernommen,

‚Ich bin der EWIGE, dein G’tt‘ und
‚Nicht sei dir ein anderer G’tt‘


während alle weiteren 611 Gebote dem Volk durch Mose vermittelt wurden, 365 Verbote, entsprechend den Tagen des Jahres, und 248 Gebote entsprechend der Zahl der Glieder des menschlichen Körpers.

Torah hat gemäß der Gematria den Zahlenwert 611.

Um die Ehr-furcht vor G-tt zu bezeugen, wird Sein Name im Judentum auch auf Deutsch nicht voll ausgeschrieben.

Die Zehn Gebote sind in zwei Teile aufgeteilt, die ersten Fünf, welche den Heiligen Namen Yhvh tragen und die zweiten Fünf, die den Heiligen Namen nicht erwähnen. Weiterhin sind die Zehn Gebote in drei Kategorien aufgeteilt (Gebote, Satzungen und Rechte).

Die ersten Zwei Gebote werden von Juden als Gebote betrachtet. Die Gebote Drei, Vier und Fünf nennen sie Satzungen. Die letzten Fünf Gebote verstehen sie als Rechte, also Beschreibungen, wie wir miteinander umgehen sollen.

Das jüdische Verständnis ist, daß der Heilige Name, der in den ersten Fünf Geboten erwähnt wird, zeigt, daß sich diese auf die Pflicht des Menschen G-tt gegenüber beziehen.


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Das betrifft auch das Fünfte Gebot, welches verlangt, Vater und Mutter zu ehren. Der Grund dafür besteht darin, daß Vater und Mutter den Platz G-ttes gegenüber ihren Kindern einnehmen. Sie vertreten den Schöpfer in der Erziehung ihrer Kinder.

Die Zehn Gebote sind weder das ganze Gesetz noch heiligere Gesetze als die übrigen. Wohl aber sind sie Grundzüge, allgemeine Kapitel­überschriften (Zusammenfassung), zu denen die ganze übrige Gesetzgebung die eigentliche Ausführung bildet (Kleingedrucktes).

Die Gebote sind der Behälter, die Lampe, für das Licht der Torah!

Denn das Gebot ist eine Leuchte und das Gesetz [od. die Lehre/die Weisung, hebr. torah] ist ein Licht Spr.6,23



1. Zu wissen, dass es einen G-tt gibt.
(2. Mo. 20,2)
2. Keine anderen G-tter zu haben.
(2. Mo. 20,3)
3. Zu wissen, dass er einer ist.
(5. Mo. 6,4)
4. Ihn zu lieben.
(5. Mo. 6,5)
5. Ihn zu fürchten.
(5. Mo. 10,20)
6. Seinen Namen zu heiligen.
(3. Mo. 22,32)
7. Seinen Namen nicht zu entweihen.
(3. Mo. 22,32)
8. Ihn zu verehren, wie Er es angeordnet hat, und heilige Gegenstände nicht zu zerstören.
(5. Mo. 12,4)
9. Auf den wahren Propheten zu hören.
(5. Mo. 18,15)
10. Den Propheten nicht zu prüfen.
(5. Mo. 6,16)
11. Seinen Wegen nachzueifern.
(5. Mo. 28,9)
12. Um bei denen zu sein, die nur Ihn anbeten.
(5. Mo. 10,20)
13. Den Nächsten zu lieben wie sich selbst.
(3. Mo. 19,18)
14. Die Bekehrten zu lieben.
(5. Mo. 10,19)
15. Deinen Bruder nicht zu hassen in deinem Herzen.
(3. Mo. 19,17)
16. Deinen Bruder zurechtweisen, wenn es nötig ist.
(3. Mo. 19,17)
17. Andere nicht zu beschämen.
(3. Mo. 19,17)
18. Die Schwachen nicht zu unterdrücken.
(2. Mo. 22,21)
19. Nicht zu verleumden.
(3. Mo. 19,16)
20. Sich nicht zu rächen.
(3. Mo. 19,18)
21. Nicht einen Groll zu hegen.
(3. Mo. 19,18)
22. Lehrt eure Kinder die Torah.
(5. Mo. 6,7)
23. Die Ältesten zu respektieren und ihnen Respekt zu zollen.
(3. Mo. 19,32)
24. Sich nicht den Wegen der Götzenanbetung zuwenden.
(3. Mo. 19,4)
25. Lass die Fransen an deinen Kleidern dich daran erinnern, dass du ein reines Verhalten hast.
(4. Mo. 15,39)
26. Du sollst nicht lästern oder einen Richter verfluchen.
(2. Mo. 22,27)
27. Nicht die Götzen anzubeten.
(2. Mo. 20,5)
28. Sich nicht vor Götzen zu beugen.
(2. Mo. 20,5)
29. Nicht einen Götzen zu machen.
(2. Mo. 20,4)
30. Nicht ein Bildnis zu machen oder zu werfen.
(3. Mo. 19,4)
31. Nicht G-tter aus Silber oder Gold zu machen.
(2. Mo. 20,20)
32. Nicht ein Volk zum Götzendienst zu verführen.
(2. Mo. 23,13)
33. Eine Stadt zu zerstören, die sich der Götzenanbetung zugewandt hat.
(5. Mo. 13,17)
34. Diese Stadt nicht wieder aufzubauen.
(5. Mo. 13,17)
35. Nicht irgendeinen Nutzen von dieser Stadt zu behalten.
(5. Mo. 13,18)
36. Nicht eine Person zur Götzenanbetung zu missionieren.
(5. Mo. 13,12)
37. Den Missionar nicht zu lieben.
(5. Mo. 13,9)
38. Nicht aufhören, ihn zu hassen.
(5. Mo. 13,9)
39. Nicht, um ihn zu retten.
(5. Mo. 13,9)
40. Nicht zu seiner Verteidigung zu reden.
(5. Mo. 13,9)
41. Nicht zu unterlassen, ihn zu belasten.
(5. Mo. 13,9)
42. Nicht in Abg-tterei zu weissagen.
(5. Mo. 18,20)
43. Den falschen Propheten zu ignorieren.
(5. Mo. 13,4)
44. Nicht falsch zu prophezeien in G-ttes Namen.
(5. Mo. 18,20)
45. Nicht zu fürchten, einen falschen Propheten zu töten.
(5. Mo. 18,22)
46. Niemals auf den Namen eines Götzen schwören.
(2. Mo. 23,13)
47. Nicht als solche auftreten oder solche anerkennen, die vorgeben, Geister zu kanalisieren.
(3. Mo. 19,31)
48. Nicht als Wahrsager aufzutreten oder solche zu konsultieren.
(3. Mo. 19,31)
49. Nicht deine Kinder in einem Opferfeuer dem Moloch zu verbrennen.
(3. Mo. 18,21)
50. Nicht eine steinerne Säule an einem Ort der öffentlichen Anbetung zu errichten.
(5. Mo. 16,22)
51. Nicht ein Götzenbild zu errichten oder sich auf einem glatten Stein zur Anbetung niederzuwerfen.
(3. Mo. 26,1)
52. Nicht einen Baum zu pflanzen als einen heiligen Pfahl.
(5. Mo. 16,21)
53. Götzenbilder, ihr Zubehör und die Orte, an denen sie angebetet wurden, zu zerstören.
(5. Mo. 12,2)
54. Ziehe keinen Nutzen aus den Götzen und bringe keine Gräuel nach Hause.
(5. Mo. 7,26)
55. Ziehe keinen Nutzen aus dem goldenen und silbernen Zubehör der Götzen.
(5. Mo. 7,25)
56. Schließt keinen Bund mit den Kanaanitern und ihren G-ttern.
(5. Mo. 7,2)
57. Zeige ihnen keine Gunst.
(5. Mo. 7,2)
58. Lasst sie nicht in eurem Land wohnen.
(2. Mo. 23,33)
59. Nicht ihre Sitten und Kleidung nachzuahmen.
(3. Mo. 20,23)
60. Nicht abergläubisch zu sein.
(3. Mo. 19,26)
61. Sich nicht selbst in Trance zu versetzen, um Ereignisse vorherzusehen oder Wahrsager zu dulden.
(5. Mo. 18,10)
62. Sich nicht mit Astrologie zu beschäftigen.
(3. Mo. 19,26)
63. Nicht Beschwörungen zu sagen oder Zaubersprüche zu sprechen.
(5. Mo. 18,11)
64. Nicht zu versuchen, die Toten zu kontaktieren.
(5. Mo. 18,11)
65. Nicht mit Medien zu konsultieren.
(5. Mo. 18,11)
66. Nicht mit Zauberern zu reden.
(5. Mo. 18,11)
67. Nicht zu zaubern.
(5. Mo. 18,10)
68. Die Haare nicht an den Schläfen zu schneiden.
(3. Mo. 19,27)
69. Sich den Bart nicht zu rasieren.
(3. Mo. 19,27)
70. Männer dürfen keine Frauenkleider tragen.
(5. Mo. 22,5)
71. Frauen dürfen keine Männerkleidung tragen.
(5. Mo. 22,5)
72. Man soll seine Haut nicht tätowieren.
(3. Mo. 19,28)
73. Du sollst dir nicht die Haut zerreißen wegen Abg-tterei oder Trauer.
(5. Mo. 14,1)
74. Nicht in der Trauer das Haupt zu scheren.
(5. Mo. 14,1)
75. Übeltäter müssen ihre Wege korrigieren und vor G-tt bekennen.
(4. Mo. 5,7)
76. Rezitiere die zentralen Gebete zweimal täglich und studiere immer die Torah, wo immer du bist.
(5. Mo. 6,7)
77. Diene G-tt mit Gebet.
(2. Mo. 23,25)
78. Die Priester, welche die Söhne Aarons sind, sollen das Volk segnen.
(4. Mo. 6,23)
79. Sie sollen Phylakterien tragen, damit die Gesetze ein Anhänger an der Stirn sind.
(5. Mo. 6,8)
80. Phylakterien zu binden, so dass die Gesetze ein Zeichen auf dem Arm sein werden.
(5. Mo. 6,8)
81. Eine Mesusa anzubringen, damit die Gesetze an den Türpfosten deines Hauses sind.
(5. Mo. 6,9)
82. Jeder Mann soll eine Torahrolle schreiben.
(5. Mo. 31,19)
83. Der König muss eine zweite Torahrolle schreiben.
(5. Mo. 17,18)
84. Fransen an den Ecken des Gewandes zu haben.
(4. Mo. 15,38)
85. G-tt zu segnen nach den Mahlzeiten.
(5. Mo. 8,10)
86. Jedes männliche Wesen am achten Tag zu beschneiden.
(3. Mo. 12,3)
87. Am siebten Tag zu ruhen.
(2. Mo. 23,12)
88. Am siebten Tag keine verbotene Arbeit zu verrichten.
(2. Mo. 20,10)
89. Das Gericht darf am Sabbat keine Strafe verhängen.
(2. Mo. 35,3)
90. Bleibe am Sabbat in der Nähe des Hauses und innerhalb der Stadtgrenzen.
(2. Mo. 16,29)
91. Sich an den Sabbat zu erinnern und ihn zu heiligen, indem man den Wein segnet und die Abschlusskerze anzündet.
(2. Mo. 20,8)
92. Am Jom Kippur Selbstverleugnung zu üben und sich von der Anstrengung zu erholen.
(3. Mo. 23,32)
93. Keine verbotene Arbeit zu verrichten.
(3. Mo. 23,31)
94. Sich zu plagen.
(3. Mo. 16,29)
95. Nicht zu essen und zu trinken.
(3. Mo. 23,29)
96. Am ersten Tag des Passahs zu ruhen.
(3. Mo. 23,8)
97. Keine Arbeit zu tun am ersten Tag des Passahfestes.
(3. Mo. 23,8)
98. Am siebten Tag des Passahs zu ruhen.
(3. Mo. 23,8)
99. Am siebten Tag des Passahfestes keine Arbeit zu tun.
(3. Mo. 23,8)
100. Am ersten Tag des Pfingstfestes zu ruhen.
(3. Mo. 23,21)
101. Keine Arbeit zu tun am ersten Pfingsttag.
(3. Mo. 23,21)
102. Am Neujahrstag (dem ersten Tag des siebten Monats) zu ruhen.
(3. Mo. 23,24)
103. Keine Arbeit zu tun an Rosch Haschana, dem Neujahrstag.
(3. Mo. 23,25)
104. Am ersten Tag von Sukkot, dem Laubhüttenfest, zu ruhen.
(3. Mo. 23,35)
105. Der erste Tag von Sukkot, dem Laubhüttenfest, ist heilig. Tut keine Arbeit.
(3. Mo. 23,35)
106. Am achten Tag des Laubhüttenfestes, Schimini Atzeret, soll man ruhen.
(3. Mo. 23,36)
107. Keine Arbeit zu tun am achten Tag des Laubhüttenfestes.
(3. Mo. 23,36)
108. Am Tag des Passahfestes keinen Sauerteig nach Mittag zu essen.
(5. Mo. 16,3)
109. Allen Sauerteig am Passahfest zu vernichten.
(2. Mo. 12,15)
110. Nicht alle sieben Tage des Passahfestes Sauerteig zu essen.
(2. Mo. 13,3)
111. Während des Passahfestes nichts zu essen, was Sauerteig enthält.
(2. Mo. 12,20)
112. Kein Sauerteig soll während des Passahfestes in deinem Gebiet gefunden werden.
(2. Mo. 13,7)
113. Es soll kein Sauerteig in deinem Haus gefunden werden alle sieben Tage des Passahfestes.
(2. Mo. 12,19)
114. In der ersten Nacht des Passahfestes Mazzoh zu essen.
(2. Mo. 12,18)
115. In dieser Nacht die Bedeutung des Passahfestes zu erklären.
(2. Mo. 13,8)
116. Das Schofar, die Widderhorntrompete, am ersten Tag des siebten Monats Tischri (Rosch Haschana) zu hören.
(4. Mo. 29,1)
117. In einer Sukka (Hütte) zu wohnen für die sieben Tage des Festes.
(3. Mo. 23,42)
118. Einen Lulav (Palmzweig) und einen Etrog (Zitrone) aufzunehmen.
(3. Mo. 23,40)
119. Die Familien sollen jährlich einen halben Schekel Tempelsteuer zahlen.
(2. Mo. 30,13)
120. Die Gerichte müssen den Tag berechnen, an dem der neue Monat beginnt.
(2. Mo. 12,2)
121. In Zeiten der Katastrophe zu betrüben und vor G-tt zu schreien (die Trompeten zu blasen).
(4. Mo. 10,9)
122. Ein Mann soll eine Frau vertraglich heiraten, bevor er mit ihr zusammenlebt.
(5. Mo. 24,1)
123. Keine Beziehungen mit Frauen zu haben, die nicht auf diese Weise erworben wurden. (Ein israelitischer Mann oder eine israelitische Frau kann keine Prostituierte sein.)
(5. Mo. 23,18)
124. Seiner Frau nicht Nahrung, Kleidung und Beziehungen vorzuenthalten.
(2. Mo. 21,10)
125. Kinder von ihr zu haben.
(1. Mose 1,28)
126. Eine geschiedene Frau muss einen schriftlichen Scheidungsbrief erhalten.
(5. Mo. 24,1)
127. Ein Mann kann seine geschiedene Frau nicht wieder heiraten.
(5. Mo. 24,4)
128. Die Witwe eines kinderlosen Bruders zu heiraten.
(5. Mo. 25,5)
129. Eine kinderlose Witwe von der Verpflichtung zu befreien, ihren Schwager zu heiraten.
(5. Mo. 25,9)
130. Die Witwe darf nicht wieder heiraten, bis die Bande mit ihrem Schwager gelöst sind.
(5. Mo. 25,5)
131. Das Gericht muss einen bestrafen, der eine Jungfrau verführt.
(2. Mo. 22,15-16)
132. Der Vergewaltiger muss die Jungfrau heiraten.
(5. Mo. 22,29)
133. Er darf sich nicht von ihr scheiden lassen.
(5. Mo. 22,29)
134. Der Verleumder muss mit seiner Frau verheiratet bleiben.
(5. Mo. 22,19)
135. Er darf sich nicht von ihr scheiden lassen.
(5. Mo. 22,19)
136. Verfahren gegen eine mutmaßliche Dirne zu führen.
(4. Mo. 5,30)
137. Ein eifersüchtiger Ehemann soll seine Frau zu den Priestern bringen und kein Öl auf ihr Speisopfer geben.
(4. Mo. 5,15)
138. Einem verdächtigen Ehemann soll ein Speisopfer mitgegeben werden, das keinen Weihrauch enthält.
(4. Mo. 5,15)
139. Du sollst kein Verhältnis mit deiner Mutter haben.
(3. Mo. 18,7)
140. Du sollst nicht mit der Frau deines Vaters verkehren.
(3. Mo. 18,8)
141. Kein Verhältnis mit deiner Schwester zu haben.
(3. Mo. 18,9)
142. Nicht mit der Tochter der Frau deines Vaters Umgang zu haben.
(3. Mo. 18,11)
143. Kein Verhältnis mit der Tochter deines Sohnes zu haben.
(3. Mo. 18,10)
144. Kein Verhältnis mit deiner Tochter zu haben.
(3. Mo. 18,10)
145. Nicht mit der Tochter deiner Tochter Umgang zu haben.
(3. Mo. 18,10)
146. Nicht zu heiraten eine Frau und ihre Tochter.
(3. Mo. 18,17)
147. Nicht eine Frau und die Tochter ihres Sohnes zu heiraten.
(3. Mo. 18,17)
148. Nicht eine Frau und die Tochter ihrer Tochter zu heiraten.
(3. Mo. 18,17)
149. Kein Verhältnis mit der Schwester deines Vaters zu haben.
(3. Mo. 18,12)
150. Du sollst nicht mit der Schwester deiner Mutter verkehren.
(3. Mo. 18,13)
151. Kein Verhältnis mit der Frau des Bruders deines Vaters (desselben Vaters) zu haben.
(3. Mo. 18,14)
152. Kein Verhältnis mit der Frau deines Sohnes zu haben.
(3. Mo. 18,15)
153. Nicht mit der Frau deines Bruders (desselben Vaters und/oder derselben Mutter) ein Verhältnis zu haben.
(3. Mo. 18,16)
154. Kein Verhältnis mit der Schwester deiner Frau zu haben.
(3. Mo. 18,18)
155. Ein Mann darf kein Verhältnis mit einem Tier haben.
(3. Mo. 18,23)
156. Eine Frau darf nicht mit einem Tier verkehren.
(3. Mo. 18,23)
157. Kein homosexuelles Verhältnis zu haben.
(3. Mo. 18,22)
158. Kein homosexuelles Verhältnis zu deinem Vater zu haben.
(3. Mo. 18,7)
159. Kein homosexuelles Verhältnis mit dem Bruder deines Vaters zu haben.
(3. Mo. 18,14)
160. Kein Verhältnis mit einer verheirateten Frau zu haben.
(3. Mo. 18,20)
161. Nicht mit einer menstruationsunreinen Frau zu verkehren.
(3. Mo. 18,19)
162. Nicht Heiden zu heiraten.
(5. Mo. 7,3)
163. Nicht moabitische und ammonitische Männer in das jüdische Volk einheiraten zu lassen.
(5. Mo. 23,4)
164. Edomiter und ägyptische Konvertiten der dritten Generation nicht zu verabscheuen oder davon abzuhalten, in das jüdische Volk zu heiraten.
(5. Mo. 23,8-9)
165. Nicht verabscheuen oder davon abhalten, einen Edomiter oder ägyptischen Konvertiten der dritten Generation zu heiraten.
(5. Mo. 23,8-9)
166. Ein uneheliches Kind kann nicht ein Israelit werden.
(5. Mo. 23,3)
167. Ein Eunuch oder ein geschlechtlich verstümmelter Mann darf nicht in die Gemeinschaft eintreten.
(5. Mo. 23,2)
168. Kein männliches Wesen (auch kein Tier) soll kastriert werden.
(3. Mo. 22,24)
169. Der Hohepriester darf nicht eine Witwe heiraten.
(3. Mo. 21,14)
170. Der Hohepriester darf kein Verhältnis mit einer Witwe haben.
(3. Mo. 21,14)
171. Der Hohepriester muss eine Jungfrau heiraten.
(3. Mo. 21,13)
172. Ein Priester darf nicht eine Geschiedene heiraten.
(3. Mo. 21,7)
173. Ein Priester darf nicht eine Prostituierte heiraten.
(3. Mo. 21,7)
174. Ein Priester darf nicht eine verunreinigte Frau heiraten.
(3. Mo. 21,7)
175. Er darf keinen genussvollen Körperkontakt mit einer verbotenen Frau haben.
(3. Mo. 18,6)
176. Tiere zu untersuchen, die als Nahrung erlaubt sind.
(3. Mo. 11,2)
177. Darauf zu achten, nur saubere Vögel zu essen.
(5. Mo. 14,11)
178. Zu unterscheiden, welche Meerestiere zum Essen geeignet sind.
(3. Mo. 11,9)
179. Zu unterscheiden, welche geflügelten Insekten gegessen werden dürfen.
(3. Mo. 11,21)
180. Unreine Tiere nicht zu essen.
(3. Mo. 11,4)
181. Verbotene Vögel nicht zu essen.
(3. Mo. 11,13)
182. Nicht zu essen Meerestiere ohne Flossen und Schuppen.
(3. Mo. 11,11)
183. Nicht unreine fliegende Insekten zu essen.
(5. Mo. 14,19)
184. Kleine schwärmende Insekten und unreine Kreaturen, die an Land kriechen, sind als Nahrung verboten.
(3. Mo. 11,41)
185. Maden sollen nicht gegessen werden.
(3. Mo. 11,44)
186. Nicht zu essen Schlangen, Skorpione, und die Würmer auf dem Boden gefunden (nach dem Verlassen der Frucht).
(3. Mo. 11,42)
187. Nicht zu essen Lebewesen, die im Wasser leben, außer Fische.
(3. Mo. 11,43)
188. Nicht von einem Tier zu essen, das ohne rituelle Schlachtung gestorben ist.
(5. Mo. 14,21)
189. Nicht von einem Ochsen zu essen, der zum Steinigen verurteilt wurde.
(2. Mo. 21,28)
190. Nicht das Fleisch eines tödlich verwundeten Tieres zu essen.
(2. Mo. 22,30)
191. Nicht ein Glied zu essen, das von einem lebenden Wesen abgerissen wurde.
(5. Mo. 12,23)
192. Kein Blut zu essen.
(3. Mo. 3,17)
193. Nicht das Fett einiger reiner Tiere zu essen.
(3. Mo. 3,17)
194. Nicht den Schenkelmuskel zu essen.
(1. Mose. 32,33)
195. Nicht Milch und Fleisch zu essen, die zusammen gekocht sind.
(2. Mo. 23,19)
196. Nicht Milch und Fleisch zusammen zu kochen.
(2. Mo. 34,26)
197. Nicht Brot von der neuen Getreideernte zu essen.
(3. Mo. 23,14)
198. Geröstete Körner müssen geopfert werden, bevor sie gegessen werden.
(3. Mo. 23,14)
199. Die reifen Körner der neuen Getreideernte sollen nicht gegessen werden, bevor sie als Opfergabe dargebracht werden.
(3. Mo. 23,14)
200. Nicht zu essen die Frucht eines Baumes in den ersten drei Jahren.
(3. Mo. 19,23)
201. Bei Gefahr des Verfalls, nicht von verschiedenen Samen zu essen, die in einem Weinberg gepflanzt sind.
(5. Mo. 22,9)
202. Keiner darf von Opfergaben essen, auch nicht von ungewaschenen Speisen.
(3. Mo. 22,15)
203. Nichts zu essen oder zu trinken, was einem Götzen als Opfer dargebracht wird.
(5. Mo. 32,38)
204. Ein Tier rituell zu schlachten, bevor man es isst.
(5. Mo. 12,21)
205. Ein Tier und seine Nachkommenschaft nicht am selben Tag zu schlachten.
(3. Mo. 22,28)
206. Das Blut eines geschlachteten Wildtieres muss mit Schmutz bedeckt werden.
(3. Mo. 17,13)
207. Einen nistenden Vogel mit seinen Eiern und Jungen nicht zu nehmen.
(5. Mo. 22,6)
208. Die Vogelmutter freizulassen, wenn man sie nicht genommen hat.
(5. Mo. 22,7)
209. Nicht falsch zu schwören bei G-ttes Namen.
(3. Mo. 19,12)
210. Den Namen G-ttes nicht vergeblich zu nehmen.
(2. Mo. 20,7)
211. Nicht zu lügen oder falsch zu handeln, oder zu leugnen, dass etwas von Wert in deinem Besitz geblieben ist.
(3. Mo. 19,11)
212. Nicht fälschlich zu schwören.
(3. Mo. 19,11)
213. Auf G-ttes Namen zu schwören, nur um die Wahrheit zu bestätigen, wenn es die Gerichte für nötig halten.
(5. Mo. 10,20)
214. Deine Versprechen und Gelübde vor G-tt zu halten.
(5. Mo. 23,24)
215. Eide und Gelübde nicht zu brechen.
(4. Mo. 30,3)
216. Gelübde und Eide nach dem Gesetz annullieren zu lassen.
(4. Mo. 30,3)
217. Der Nasiräer muss sein Haar wachsen lassen.
(4. Mo. 6,5)
218. Der Nasiräer darf sein Haar nicht schneiden.
(4. Mo. 6,5)
219. Der Nasiräer darf keinen Wein, keine Weinmischungen und keinen Weinessig trinken.
(4. Mo. 6,3)
220. Der Nasiräer darf keine frischen Trauben essen.
(4. Mo. 6,3)
221. Der Nasiräer darf keine Rosinen essen oder etwas trinken, das in Weintrauben eingeweicht ist.
(4. Mo. 6,3)
222. Der Nasiräer darf keine Traubenkerne essen.
(4. Mo. 6,4)
223. Der Nasiräer darf keine Traubenschalen oder am Weinstock getrocknete Trauben essen.
(4. Mo. 6,4)
224. Ein Nasiräer darf nicht eintreten, wo eine tote Person ist.
(4. Mo. 6,6)
225. Ein Nasiräer darf nicht mit den Toten in Berührung kommen.
(4. Mo. 6,7)
226. Ein Nasiräer muss sein Haupt nach der Vollendung seines Gelübdes rasieren.
(4. Mo. 6,18)
227. Den Wert von Personen zu schätzen, für die Opfergaben gezahlt werden.
(3. Mo. 27,2)
228. Für Priester, um den Wert von Tieropfern zu schätzen.
(3. Mo. 27,12-13)
229. Für die Priester, den Wert der geweihten Häuser zu schätzen.
(3. Mo. 27,14)
230. Zur Bestimmung des Ablösungswertes eines gelobten Feldes.
(3. Mo. 27,16)
231. Die Prozeduren der gelobten Besitztümer zu erfüllen.
(3. Mo. 27,28)
232. Nicht gelobte Besitztümer zu verkaufen.
(3. Mo. 27,28)
233. Nicht gelobte Besitztümer einzulösen.
(3. Mo. 27,28)
234. Nicht verschiedene Samen zusammen zu pflanzen.
(3. Mo. 19,19)
235. Nicht Körner oder Grünzeug in einen Weinberg zu pflanzen.
(5. Mo. 22,9)
236. Nicht Tiere zu kreuzen.
(3. Mo. 19,19)
237. Nicht verschiedene Tiere zusammen zu arbeiten.
(5. Mo. 22,10)
238. Nicht ein Tuch zu tragen, das sowohl aus Wolle als auch aus Leinen gewebt ist.
(5. Mo. 22,11)
239. Du sollst deine Ernte nicht bis an den Rand des Feldes ernten, sondern eine Ecke für die Armen unabgeschnitten lassen.
(3. Mo. 19,10)
240. Nicht diese Ecke zu ernten, sondern Frucht und Korn für die Armen stehen zu lassen.
(3. Mo. 19,9)
241. Nachlese zu lassen.
(3. Mo. 19,9)
242. Die Nachlese nicht zu sammeln.
(3. Mo. 19,9)
243. Nicht den Weinberg kahl zu pflücken.
(3. Mo. 19,10)
244. Nicht die Nachlese eines Weinbergs zu sammeln.
(3. Mo. 19,10)
245. Das Fallobst des Weinbergs nicht zu sammeln.
(3. Mo. 19,10)
246. Die ungeformten Trauben nicht zu pflücken.
(3. Mo. 19,10)
247. Vergessene Garben auf dem Feld zu lassen oder eine Garbe für die Armen zu hinterlassen.
(5. Mo. 24,19)
248. Die Garben nicht abholen, sondern für die Witwe, den Fremdling und die Waise stehen lassen.
(5. Mo. 24,19)
249. Den Zehnten auszusondern für die Armen.
(5. Mo. 14,28)
250. Almosen zu geben.
(5. Mo. 15,11)
251. Den Bedürftigen keine Almosen vorenthalten.
(5. Mo. 15,7)
252. Einen zehnten Teil der Opfergaben für das Priestertum beiseite zu legen).
(5. Mo. 18,4)
253. Der Levit muss den Zehnten auf seinen Zehnten geben.
(4. Mo. 18,26)
254. Die landwirtschaftlichen Opfergaben sollen nicht aufgeschoben werden.
(2. Mo. 22,28)
255. Ein Laie darf nicht von einer geweihten Spende essen.
(3. Mo. 22,10)
256. Ein Diener eines Priesters darf nicht von einer heiligen Spende essen.
(3. Mo. 22,10)
257. Ein unbeschnittener Priester darf nicht von einer heiligen Spende essen.
(2. Mo. 12,48)
258. Ein Priester in einem Zustand der Unreinheit darf nicht von einer heiligen Spende essen.
(3. Mo. 22,4)
259. Die Tochter eines Priesters, die mit einem Laien verheiratet ist, darf nicht von einer heiligen Spende essen.
(3. Mo. 22,12)
260. Die Leviten sollen in jedem Pflanzjahr einen zweckgebundenen Zehnten erhalten.
(4. Mo. 18,24)
261. Den zweiten Zehnten beiseite zu legen.
(5. Mo. 14,22)
262. Seinen Ablösungswert nicht für etwas anderes als Essen, Trinken oder Salbe auszugeben.
(5. Mo. 26,14)
263. Nicht von dem Zehnten zu essen, während man unrein ist.
(5. Mo. 26,14)
264. Ein Trauernder darf am ersten Trauertag nicht vom zweiten Zehnten essen.
(5. Mo. 26,14)
265. Man soll die Körner des zweiten Zehnten nicht außerhalb Jerusalems essen.
(5. Mo. 12,17)
266. Nicht Weinprodukte des zweiten Zehnten außerhalb Jerusalems zu verzehren.
(5. Mo. 12,17)
267. Nicht zu konsumieren Second-Tithe Öl außerhalb von Jerusalem.
(5. Mo. 12,17)
268. Die Ernten des vierten Jahres müssen ganz für heilige Zwecke sein.
(3. Mo. 19,24)
269. Das Bekenntnis des Zehnten jedes vierte und siebente Jahr zu lesen.
(5. Mo. 26,13)
270. Die ersten Früchte in den Tempel zu bringen.
(2. Mo. 23,19)
271. Die Priester dürfen die Erstlingsfrüchte nicht außerhalb Jerusalems essen.
(5. Mo. 12,17)
272. Sie sollen den Torahabschnitt lesen, der zu ihrer Vorstellung gehört.
(5. Mo. 26,5)
273. Beim Backen etwas Teig für die Priesterschaft beiseite zu legen.
(4. Mo. 15,20)
274. Die Schulter, zwei Wangen und den Bauch eines geopferten Tieres der Priesterschaft zu geben.
(5. Mo. 18,3)
275. Die erste Schur eines Schafes dem Priestertum zu geben.
(5. Mo. 18,4)
276. Ein Vater muss den erstgeborenen Sohn einlösen und das Geld dem Priestertum geben.
(4. Mo. 18,15)
277. Jeder erstgeborene Esel soll mit einem Lamm eingelöst werden, das der Priesterschaft gegeben wird.
(2. Mo. 13,13)
278. Den Hals des erstgeborenen Esels zu brechen, wenn der Besitzer ihn nicht einlöst.
(2. Mo. 13,13)
279. Das Land im siebten Jahr ruhen zu lassen und keine Arbeit zu verrichten, um die Verjüngung der Erde zu ermöglichen.
(2. Mo. 34,21)
280. Das Land während des siebten Jahres nicht zu bearbeiten.
(3. Mo. 25,4)
281. Nicht mit Bäumen zu arbeiten (um Früchte zu produzieren) während des siebten Jahres.
(3. Mo. 25,4)
282. Nicht im siebten Jahr Wildfrüchte zu ernten.
(3. Mo. 25,5)
283. Nicht systematisch Früchte im siebten Jahr zu pflücken.
(3. Mo. 25,5)
284. Alle Früchte, die im siebten Jahr gewachsen sind, unberührt zu lassen.
(2. Mo. 23,11)
285. Alle Anleihen im siebten Jahr zu lockern.
(5. Mo. 15,3)
286. Den Schuldner im siebten Jahr nicht zu bedrängen.
(5. Mo. 15,2)
287. Nicht im Jahr des Erlasses aus Furcht vor Geldverlust von der Kreditvergabe abzusehen.
(5. Mo. 15,9)
288. Das Gericht muss das Jubeljahr zählen und bestimmen.
(3. Mo. 25,8)
289. Das Gericht soll das fünfzigste Jahr heiligen.
(3. Mo. 25,10)
290. Am Jom Kippur des Jubiläumsjahres das Widderhorn blasen, um die Sklaven zu befreien.
(3. Mo.25,9)
291. Das Land im fünfzigsten Jahr nicht zu bearbeiten.
(3. Mo. 25,11)
292. Im fünfzigsten Jahr nicht zu ernten und zu schneiden.
(3. Mo. 25,11)
293. Im fünfzigsten Jahr die Trauben nicht auf die übliche Weise zu pflücken und nur direkt vom Weinstock zu essen.
(3. Mo. 25,11)
294. Die Gesetze des verkauften und des Familienbesitzes zu befolgen.
(3. Mo. 25,24)
295. Kein Land (in Israel) auf ewig zu verkaufen.
(3. Mo. 25,23)
296. Die Gesetze zu befolgen, die sich auf Häuser in ummauerten Städten beziehen.
(3. Mo. 25,29)
297. Die Leviten haben kein Erbe und keine Zuteilung, sondern sollen in Städten wohnen.
(5. Mo. 18,2)
298. Die Leviten werden nicht an der Kriegsbeute teilhaben.
(5. Mo. 18,1)
299. Die Leviten sollen Städte und die umliegenden Felder erhalten.
(4. Mo. 35,2)
300. Die Felder der Leviten sollen nicht verkauft werden, sie bleiben vor und nach dem Jubeljahr ihr Besitz.
(3. Mo. 25,34)
301. Ein Heiligtum zu bauen.
(2. Mo. 25,8)
302. Den Altar nicht mit behauenen Steinen zu bauen.
(2. Mo. 20,22)
303. Nicht die Stufen zum Altar zu besteigen.
(2. Mo. 20,23)
304. Ehrfurcht vor dem Tempel zu zeigen.
(3. Mo. 19,30)
305. Leviten sollen das Tempelgelände bewachen.
(4. Mo. 18,3)
306. Sie sollen den Tempel nicht unbewacht lassen.
(4. Mo. 18,5)
307. Das Salböl zu mischen.
(2. Mo. 30,31)
308. Die Formel für das Salböl nicht zu vervielfältigen.
(2. Mo. 30,32)
309. Nicht jemanden damit zu salben, der nicht Priester oder König ist.
(2. Mo. 30,32)
310. Die Weihrauchformel nicht zu wiederholen.
(2. Mo. 30,37)
311. Nichts auf dem Altar zu verbrennen außer Weihrauch.
(2. Mo. 30,9)
312. Die Leviten tragen die Lade auf ihren Schultern.
(4. Mo. 7,9)
313. Sie sollen die Stangen nicht von der Lade entfernen.
(2. Mo. 25,15)
314. Die Leviten sollen im Tempel arbeiten.
(4. Mo. 18,23)
315. Es gibt bestimmte Aufgaben für die Leviten.
(4. Mo. 18,3)
316. Der Priester wird geweiht und muss als heilig behandelt werden.
(3. Mo. 21,8)
317. Die priesterlichen Arbeitsschichten müssen an Feiertagen gleich sein.
(5. Mo. 18,6-8)
318. Die Priester müssen ihre priesterlichen Gewänder während des G-ttesdienstes tragen.
(2. Mo. 28,2)
319. Die priesterlichen Gewänder dürfen nicht zerrissen werden.
(2. Mo. 28,32)
320. Das Brustschild darf nicht vom Ephod gelöst werden.
(2. Mo. 28,28)
321. Ein Priester darf nicht in den Tempel gehen, wenn er betrunken ist.
(3. Mo. 10,9)
322. Ein Priester darf den Tempel nicht mit ungepflegtem Haar betreten.
(3. Mo. 10,6)
323. Ein Priester darf den Tempel nicht mit zerrissenen Kleidern betreten.
(3. Mo. 10,6)
324. Ein Priester darf das Heiligtum nicht ohne Grund betreten.
(3. Mo. 16,2)
325. Ein Priester darf den Tempel während des G-ttesdienstes nicht verlassen.
(3. Mo. 10,7)
326. Die Unreinen aus dem Tempel zu schicken.
(4. Mo. 5,2)
327. Unreine Personen dürfen den Tempel nicht betreten.
(4. Mo. 5,3)
328. Unreine Personen dürfen den Bereich des Tempelberges nicht betreten.
(5. Mo. 23,11)
329. Unreine Priester dürfen keinen Tempeldienst verrichten.
(3. Mo. 22,2)
330. Ein unreiner Priester darf nach dem Untertauchen nicht vor Sonnenuntergang zum Dienst zurückkehren.
(3. Mo. 21,6)
331. Ein Priester muss seine Hände und Füße waschen, bevor er seinen Dienst tut.
(2. Mo. 30,19)
332. Ein verunreinigter Priester darf den Tempel nicht betreten.
(3. Mo. 21,23)
333. Ein verunreinigter Priester darf nicht dienen.
(3. Mo. 21,17)
334. Ein vorübergehend befleckter Priester darf nicht dienen.
(3. Mo. 21,18)
335. Ein Nicht-Priester darf nicht dienen.
(4. Mo. 18,4)
336. Verunstaltete Tiere sind als Opfergabe unzulässig.
(3. Mo. 22,21)
337. Ein verunreinigtes Tier soll nicht für den Altar geweiht werden.
(3. Mo. 22,20)
338. Ein Tier mit einem Ausfluss darf nicht geschlachtet werden.
(3. Mo. 22,22)
339. Das Blut eines behinderten Tieres soll nicht gesprengt werden.
(3. Mo. 22,24)
340. Nicht das Fett eines fehlerhaften Tieres zu verbrennen.
(3. Mo. 22,22)
341. Nicht ein Tier zu opfern, das einen vorübergehenden Makel hat.
(5. Mo. 17,1)
342. Keine fehlerhaften Opfergaben anzunehmen, auch nicht von Ausländern.
(3. Mo. 22,25)
343. Den geweihten Tieren keine Wunden zufügen oder Schaden zufügen.
(3. Mo. 22,21)
344. Disqualifizierte geweihte Tiere zu erlösen.
(5. Mo. 12,15)
345. Tiere zu opfern, die mindestens acht Tage alt sind.
(3. Mo. 22,27)
346. Keine Tiere zu opfern, die mit den Gebühren einer Hure gekauft wurden, oder ein Tier, das gegen einen Hund getauscht wurde.
(5. Mo. 23,19)
347. Nicht Hefe oder Honig auf dem Altar zu verbrennen.
(3. Mo. 2,11)
348. Alle Opfer zu salzen.
(3. Mo. 2,13)
349. Das Salz bei den Speisopfern nicht wegzulassen.
(3. Mo. 2,13)
350. Das Brandopferverfahren zu befolgen, wie es in der Torah geschrieben steht.
(3. Mo. 1,3)
351. Nicht das Fleisch eines Brandopfers zu essen.
(5. Mo. 12,17)
352. Das Verfahren für ein Sündopfer auszuführen.
(3. Mo. 6,18)
353. Nicht das Fleisch eines Sündopfers zu essen.
(3. Mo. 6,23)
354. Der Priester soll nicht den Kopf eines Vogels (Sündopfers) abschneiden.
(3. Mo. 5,8)
355. Das Verfahren des Schuldopfers zu befolgen.
(3. Mo. 7,1)
356. Die Priester müssen das geopferte Fleisch im Tempel essen.
(2. Mo. 29,33)
357. Die Priester dürfen das Fleisch nicht außerhalb des Tempels essen.
(5. Mo. 12,17)
358. Ein Nicht-Priester darf das Opferfleisch nicht essen.
(2. Mo. 29,33)
359. Das Verfahren des Friedensopfers zu befolgen.
(3. Mo. 7,11)
360. Das Fleisch der kleinen Opfer nicht zu essen, bevor das Blut gesprengt ist.
(5. Mo. 12,17)
361. Die Speisopfer in der vorgeschriebenen Weise zu bringen.
(3. Mo. 2,1)
362. Nicht Öl auf die Speisopfer der Übeltäter zu tun.
(3. Mo. 5,11)
363. Nicht Weihrauch auf die Speisopfer der Frevler zu legen.
(3. Mo. 5,11)
364. Nicht zu essen das Speisopfer des Hohenpriesters.
(3. Mo. 6,16)
365. Die Speisopfer nicht mit Sauerteig zu backen.
(3. Mo. 6,10)
366. Die Priester sollen die Reste der Speisopfer essen.
(3. Mo. 6,9)
367. Alle freiwilligen Gaben in den Tempel zu bringen und sich zu freuen.
(5. Mo. 12,5-6 )
368. Nicht die Zahlung zurückzuhalten, die ein Gelübde vor G-tt erfüllt.
(5. Mo. 23,22)
369. Alle Opfer im Tempel zu opfern.
(5. Mo. 12,11)
370. Alle Votivgaben in den Tempel zu bringen.
(5. Mo. 12,26)
371. Keine Opfer außerhalb des Tempelhofes zu schlachten.
(3. Mo. 17,4)
372. Nicht zu opfern außerhalb des Hofes des Tempels.
(5. Mo. 12,13)
373. Täglich zwei Lämmer zu opfern.
(4. Mo. 28,3)
374. Jeden Tag ein Feuer auf dem Altar anzuzünden.
(3. Mo. 6,5)
375. Dieses Feuer nicht auszulöschen.
(3. Mo. 6,5)
376. Täglich die Asche vom Altar zu entfernen.
(3. Mo. 6,3)
377. Jeden Tag Weihrauch zu verbrennen.
(2. Mo. 30,7)
378. Das Licht jeden Tag brennen zu lassen (im Leuchter).
(2. Mo. 27,21)
379. Der Hohepriester muss jeden Tag ein Speisopfer bringen.
(3. Mo. 6,13)
380. Zwei zusätzliche Lämmer als Brandopfer am Sabbat zu bringen.
(4. Mo. 28,9)
381. Die Schaubrote zu machen und darzubringen.
(2. Mo. 25,30)
382. Zusätzliche Opfergaben des Neumondes zu bringen.
(4. Mo. 28,11)
383. Zu Passah zusätzliche Opfergaben zu bringen.
(4. Mo. 28,19)
384. Ein Wellenopfer zu bringen vom Mehl des neuen Weizens.
(3. Mo. 23,10)
385. Die sieben Wochen zu zählen vom neuen Weizenopfer bis Pfingsten (Schawuot).
(3. Mo. 23,15)
386. Ein zusätzliches Opfer an Schawuot (Pfingsten) zu bringen.
(4. Mo. 28,26)
387. Zwei Brote zu opfern, die die obigen Opfer begleiten müssen.
(3. Mo. 23,18)
388. Zusätzliche Opfer zu bringen an Rosch Haschana, dem Neuen Jahr.
(4. Mo. 29,2)
389. Zusätzliche Opfergaben an Jom Kippur, dem Versöhnungstag, zu bringen.
(4. Mo. 29,8)
390. An Sukkot, dem Laubhüttenfest, zusätzliche Opfergaben zu bringen.
(4. Mo. 29,13)
391. Zusätzliche Opfergaben zu Schmini Atzeret, dem achten Tag des Laubhüttenfestes, zu bringen.
(4. Mo. 29,35)
392. Keine untauglichen Opfer zu essen.
(5. Mo. 14,3)
393. Nicht Opfer zu essen, die mit unrechten Absichten dargebracht werden.
(3. Mo. 7,18)
394. Das Erntedankopfer an dem Tag zu essen, an dem es geopfert wurde.
(3. Mo. 22,30)
395. Nicht die übriggebliebenen Opfer zu essen.
(3. Mo. 19,8)
396. Nicht von Opfern zu essen, die unrein geworden sind.
(3. Mo. 7,19)
397. Eine unreine Person kann nicht von Opfern essen.
(3. Mo. 7,20)
398. Die Opferreste müssen am dritten Tag verbrannt werden.
(3. Mo. 7,17)
399. Unreine Schlachtopfer müssen verbrannt werden.
(3. Mo. 7,19)
400. Die priesterlichen Rituale von Jom Kippur zu befolgen.
(3. Mo. 16,3)
401. Wer geweihtes Eigentum zum persönlichen Gebrauch benutzt, macht sich einer besonderen Strafe und eines Opfers schuldig.
(3. Mo. 5,16)
402. Man soll geweihte Tiere nicht bearbeiten.
(5. Mo. 15,19)
403. Nicht das Vlies der geweihten Tiere zu scheren.
(5. Mo. 15,19)
404. Das Osteropfer zu der bestimmten Zeit zu schlachten.
(2. Mo. 12,6)
405. Das Osteropfer nicht zu schlachten, während man Sauerteig besitzt.
(2. Mo. 23,18)
406. Das Fett nicht über Nacht stehen lassen.
(2. Mo. 23,18)
407. Das zweite Osterlamm zu schlachten.
(4. Mo. 9,11)
408. Das Osterlamm soll in der Nacht, in der es geschlachtet wurde, mit Matzoh gegessen werden.
(2. Mo. 12,8)
409. Das zweite Osterlamm soll in der Nacht des fünfzehnten Iyar gegessen werden.
(4. Mo. 9,11)
410. Das Osterlamm zu braten und es nicht roh oder gekocht zu essen.
(2. Mo. 12,9)
411. Kein Teil des Osterlamms darf aus dem Haus entfernt werden.
(2. Mo. 12,46)
412. Ein Abtrünniger darf nicht von dem Osterlamm essen.
(2. Mo. 12,43)
413. Ein gedungener Knecht oder Reisender darf nicht vom Osterlamm essen.
(2. Mo. 12,45)
414. Ein unbeschnittener Mann darf nicht vom Osterlamm essen.
(2. Mo. 12,48)
415. Kein Knochen des Osterlammes soll zerbrochen werden.
(2. Mo. 12,46)
416. Es sollen keine Knochen vom zweiten Osterlamm zerbrochen werden.
(4. Mo. 9,12)
417. Nicht etwas vom Lamm bis zum Morgen übrig zu lassen.
(2. Mo. 12,10)
418. Das zweite Osterfleisch nicht bis zum Morgen zu lassen.
(4. Mo. 9,12)
419. Das Paschafleisch ganz essen in der Nacht, in der es dargebracht wird.
(5. Mo. 16,4)
420. Dreimal im Jahr im Tempel zu erscheinen - Pessach, Schawuot, das Fest der Wochen, und Sukkot, das Laubhüttenfest.
(5. Mo. 16,16)
421. An diesen drei Festen zu feiern und ein Friedensopfer in der Wallfahrt zu bringen.
(2. Mo. 23,14)
422. Sich an diesen drei Festen zu freuen.
(5. Mo. 16,14)
423. Nicht zu den Jahresfesten ohne Opfergaben im Tempel zu erscheinen.
(5. Mo. 16,16)
424. Nicht zu unterlassen, sich mit den Leviten zu freuen und ihnen Geschenke zu geben.
(5. Mo. 12,19)
425. Alle sieben Jahre, an Sukkot, dem Laubhüttenfest, das ganze Volk zu versammeln und das Gesetz zu lesen.
(5. Mo. 31,12)
426. Die Erstgeburt von Mensch und Vieh G-tt zu weihen.
(2. Mo. 13,12)
427. Von den unbefleckten Erstgeborenen dürfen die Priester außerhalb Jerusalems nicht essen.
(5. Mo. 12,17)
428. Die Erstgeburt von reinen Tieren kann nicht erlöst werden.
(4. Mo. 18,17)
429. Trenne den Zehnten von den Tieren.
(3. Mo. 27,32)
430. Tausche nicht ein gutes Tier gegen ein schlechtes um den Zehnten.
(3. Mo. 27,33)
431. Jeder Mensch muss ein Sündopfer für seine Übertretung bringen.
(3. Mo. 4,27)
432. Eine unbeabsichtigte Sünde erfordert ein Sündopfer, wenn sie entdeckt wird.
(3. Mo. 5,17-18)
433. Ein Schuldopfer ist erforderlich, wenn man betrügerisch handelt.
(3. Mo. 5,25)
434. Für bestimmte Sünden soll ein Wohlhabender ein Tier opfern und die Armen sollen Tauben oder Mehl opfern, wie es vorgeschrieben ist.
(3. Mo. 5,7-11)
435. Das Gericht muss ein Opfer bringen, wenn es irrtümlich entscheidet oder wenn die Gemeinde sündigt.
(3. Mo. 4,13)
436. Eine Frau mit einem unregelmäßigen Ausfluss muss eine Opfergabe bringen, nachdem sie zum rituellen Bad gegangen ist.
(3. Mo. 15,28-29)
437. Eine Frau, die entbindet, muss eine Opfergabe bringen, nachdem sie in das rituelle Bad eingetaucht ist.
(3. Mo. 12,6)
438. Ein Mann, der von einem chronischen Ausfluss geheilt wird, muss eine Opfergabe bringen, nachdem er in das rituelle Bad eingetaucht ist.
(3. Mo. 15,13-14)
439. Wer von einer Hautkrankheit geheilt ist, muss nach dem Eintauchen in das rituelle Bad eine Opfergabe darbringen.
(3. Mo. 14,10)
440. Nicht ein anderes Tier anstelle des zum Opfern vorgesehenen Tieres zu bringen.
(3. Mo. 27,10)
441. Das neue Tier, zusammen mit dem ersetzten Tier, behält die Weihe.
(3. Mo. 27,10)
442. Nicht die geweihten Tiere zu wechseln (von einer Art des Opfers zu einer anderen).
(3. Mo. 27,26)
443. Jeder, der unter einem Dach mit einer Leiche ist, ist unrein.
(4. Mo. 19,14)
444. Führe die Prozedur der Roten Kuh durch.
(4. Mo. 19,9)
445. Ein reiner Mensch besprengt die Unreinen mit Wasser.
(4. Mo. 19,21)
446. Die Rolle des Priesters ist durch das Gesetz geregelt, wenn es um Angelegenheiten der Hautkrankheit geht.
(3. Mo. 13,12)
447. Der Betroffene darf die Zeichen der Unreinheit nicht beseitigen.
(5. Mo. 24,8)
448. Der Betrübte darf die Zeichen der Unreinheit in seinem Haar nicht rasieren.
(3. Mo. 13,33)
449. Ein Hautkranker wird seine Kleider zerreißen, sein Haar lang wachsen lassen und schreien: "Unrein, unrein."
(3. Mo. 13,45)
450. Führen Sie die Prozedur zur Reinigung der hautkranken Person durch.
(3. Mo. 14,2)
451. Die kranke Person muss vor der Reinigung alle Haare abrasieren.
(3. Mo. 14,9)
452. Zu entdecken, wenn eine lepröse Infektion auf einem Kleidungsstück ist.
(3. Mo. 13,47)
453. Zu entdecken, wenn ein Haus von einer Hautkrankheit befallen ist.
(3. Mo. 14,35)
454. Die Gesetze der menstruellen Unreinheit zu beachten.
(3. Mo. 15,19)
455. Die Gesetze der Unreinheit, die durch die Geburt verursacht werden, zu beachten.
(3. Mo. 12,2)
456. Die Gesetze der Unreinheit zu beachten, die durch einen unregelmäßigen Ausfluss verursacht werden.
(3. Mo. 15,25)
457. Die Gesetze der Unreinheit zu beachten, die durch den chronischen Ausfluss eines Mannes verursacht werden.
(3. Mo. 15,3)
458. Die Gesetze der Unreinheit zu beachten, die durch den Kontakt mit einem toten Tier verursacht werden.
(3. Mo. 11,39)
459. Die Gesetze der Unreinheit zu beachten, die durch den Kontakt mit den acht (genannten) Schwarmtieren verursacht werden.
(3. Mo. 11,29)
460. Die Gesetze der Unreinheit eines Samenergusses zu beachten.
(3. Mo. 15,16)
461. Beachte die Gesetze der Unreinheit bei flüssigen und festen Nahrungsmitteln.
(3. Mo. 11,34)
462. Jeder Unreine muss sich in ein rituelles Bad eintauchen, um rein zu werden.
(3. Mo. 15,16)
463. Das Gericht muss den Schaden beurteilen, der durch einen aufspießenden Ochsen entstanden ist.
(2. Mo. 21,28)
464. Das Gericht muss den Schaden beurteilen, der dadurch entsteht, dass ein Tier auf dem Feld eines anderen frisst.
(2. Mo. 22,4)
465. Das Gericht muss den Schaden beurteilen, der durch eine offene Grube entsteht.
(2. Mo. 21,33)
466. Das Gericht muss die Schäden beurteilen, die durch Feuer entstanden sind.
(2. Mo. 22,5)
467. Nicht heimlich Geld zu stehlen.
(3. Mo. 19,11)
468. Das Gericht muss strafende Maßnahmen gegen den Dieb durchführen.
(2. Mo. 21,37)
469. Jeder Einzelne muss dafür sorgen, dass seine Waagen und Gewichte genau sind.
(3. Mo. 19,36)
470. Mit Waagen und Gewichten soll man kein Unrecht begehen.
(3. Mo. 19,35)
471. Nicht ungenaue Gewichte und Waagen zu besitzen, auch wenn sie nicht zum Gebrauch bestimmt sind.
(5. Mo. 25,13)
472. Nicht eine Grenzmarkierung zu verschieben, um jemandes Eigentum zu stehlen.
(5. Mo. 19,14)
473. Nicht zu kidnappen.
(2. Mo. 20,13)
474. Nicht offen zu rauben.
(3. Mo. 19,13)
475. Nicht den Lohn einzubehalten oder eine Schuld nicht zu begleichen.
(3. Mo. 19,13)
476. Nicht zu begehren und zu versuchen, den Besitz eines anderen zu erwerben.
(2. Mo. 20,14)
477. Nicht den Besitz eines anderen zu begehren.
(5. Mo. 5,18)
478. Den geraubten Gegenstand oder seinen Wert zurückgeben.
(3. Mo. 5,23)
479. Einen verlorenen Gegenstand nicht ignorieren.
(5. Mo. 22,3)
480. Den verlorenen Gegenstand zurückgeben.
(5. Mo. 22,1)
481. Das Gericht muss die Gesetze gegen einen umsetzen, der einen anderen angreift oder das Eigentum eines anderen beschädigt.
(2. Mo. 21,18)
482. Nicht zu morden.
(2. Mo. 20,13)
483. Nicht Geld anzunehmen, um einen verurteilten Mörder zu retten.
(4. Mo. 35,31)
484. Das Gericht muss den versehentlichen Mörder in eine Stadt der Zuflucht schicken.
(4. Mo. 35,25)
485. Das Gericht darf keine Geldentschädigung annehmen, anstatt den versehentlichen Mörder in eine Zufluchtsstadt zu schicken oder ihn dort zu entlassen.
(4. Mo. 35,32)
486. Den Mörder nicht zu töten, bevor er vor Gericht steht.
(4. Mo. 35,12)
487. Jemanden zu retten, der verfolgt wird, auch indem man das Leben des Verfolgers nimmt.
(5. Mo. 25,12)
488. Den Verfolger nicht zu bemitleiden.
(4. Mo. 35,12)
489. Nicht tatenlos zusehen, wenn das Leben von jemandem in Gefahr ist.
(3. Mo. 19,16)
490. Zufluchtsorte benennen und Zugangswege vorbereiten.
(5. Mo. 19,3)
491. Wenn ein Ermordeter auf freiem Feld gefunden wird und der Mord unaufgeklärt ist, breche das Genick eines Kalbes am Flusstal.
(5. Mo. 21,4)
492. Dieses Flusstal nicht zu bearbeiten oder dort zu pflanzen.
(5. Mo. 21,4)
493. Nicht zuzulassen, dass Fallgruben und Hindernisse auf deinem Grundstück bleiben.
(5. Mo. 22,8)
494. Eine Leitplanke um Flachdächer herum anbringen.
(5. Mo. 22,8)
495. Den Blinden keinen Stolperstein in den Weg legen.
(3. Mo. 19,14)
496. Einem anderen helfen, die Last von einem Tier zu nehmen, das sie nicht mehr tragen kann.
(2. Mo. 23,5)
497. Hilf anderen, ihre Tiere zu beladen.
(5. Mo. 22,4)
498. Gefallene Tiere nicht verstört mit ihrer Last zurücklassen, sondern beim Auf- oder Abladen helfen.
(5. Mo. 22,4)
499. Kaufen und verkaufen nach dem Gesetz der Torah.
(3. Mo. 25,14)
500. Nicht zu viel oder zu wenig für einen Artikel zu bezahlen.
(3. Mo. 25,14)
501. Niemanden mit Worten zu beleidigen oder zu verletzen.
(3. Mo. 25,17)
502. Einen aufrichtigen Bekehrten nicht mit Geld zu betrügen.
(2. Mo. 22,20)
503. Einen aufrichtigen Bekehrten nicht mit Worten zu beleidigen oder zu verletzen.
(2. Mo. 22,20)
504. Ein hebräischer Sklave soll nach sechs Jahren freigelassen werden.
(2. Mo. 21,2)
505. Er soll nicht verkauft werden, wie ein Sklave verkauft wird.
(3. Mo. 25,42)
506. Den Sklaven nicht unterdrückend zu arbeiten.
(3. Mo. 25,43)
507. Nicht zuzulassen, dass ein Fremder den Sklaven unterdrückt.
(3. Mo. 25,53)
508. Den verwandten Sklaven keine niedere Sklavenarbeit verrichten zu lassen.
(3. Mo. 25,39)
509. Dem Sklaven Geschenke geben, wenn er frei wird.
(5. Mo. 15,14)
510. Den freigelassenen Sklaven nicht mit leeren Händen wegschicken.
(5. Mo. 15,13)
511. Erlöst jüdische Mägde.
(2. Mo. 21,8)
512. Verloben Sie die jüdische Magd.
(2. Mo. 21,8)
513. Der Herr kann eine Dienerin nicht weiterverkaufen.
(2. Mo. 21,8)
514. Kanaanäische Sklaven müssen ewig arbeiten, es sei denn, sie sind an einem ihrer Glieder verletzt.
(3. Mo. 25,46)
515. Einen Sklaven, der nach dem (biblischen) Israel geflohen ist, darf man nicht ausliefern.
(5. Mo. 23,16)
516. Einem Sklaven, der nach Israel geflüchtet ist, kein Unrecht zu tun.
(5. Mo. 23,17)
517. Die Gerichte müssen die Gesetze eines gedungenen Arbeiters und gedungenen Wächters ausführen.
(2. Mo. 22,9)
518. Löhne an dem Tag zahlen, an dem sie verdient wurden.
(5. Mo. 24,15)
519. Verzögere die Zahlung des Lohns nicht über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus.
(3. Mo. 19,13)
520. Der gedungene Arbeiter darf von der nicht abgeernteten Ernte essen, wo er arbeitet.
(5. Mo. 23,25)
521. Der Arbeiter darf nicht essen, während er angestellt ist.
(5. Mo. 23,26)
522. Der Arbeiter darf nicht mehr nehmen, als er essen kann.
(5. Mo. 23,25)
523. Einem Ochsen soll man beim Pflügen keinen Maulkorb anlegen.
(5. Mo. 25,4)
524. Die Gerichte müssen die Gesetze eines Entleihers ausführen.
(2. Mo. 22,13)
525. Die Gerichte müssen die Gesetze des unbezahlten Wächters ausführen.
(2. Mo. 22,6)
526. Den Armen zinslos leihen.
(2. Mo. 22,24)
527. Die Armen nicht zur Rückzahlung drängen.
(2. Mo. 22,24)
528. Den Götzendiener zur Zahlung drängen.
(5. Mo. 15,3)
529. Der Gläubiger darf nicht gewaltsam Sicherheiten nehmen.
(5. Mo. 24,10)
530. Die Sicherheiten müssen dem Schuldner zurückgegeben werden, wenn sie benötigt werden.
(5. Mo. 24,13)
531. Die Rückgabe der Sicherheiten nicht verzögern, wenn sie benötigt werden.
(5. Mo. 24,12)
532. Keine Sicherheiten von einer Witwe zu verlangen.
(5. Mo. 24,17)
533. Nicht als Sicherheit Utensilien zu verlangen, die zur Zubereitung von Speisen benötigt werden.
(5. Mo. 24,6)
534. Nicht mit Zinsen innerhalb der Gemeinschaft zu leihen.
(3. Mo. 25,37)
535. Nicht mit Zinsen zu borgen.
(5. Mo. 23,20)
536. Nicht bei einem Zinsdarlehen eine Rolle zu spielen.
(2. Mo. 22,24)
537. Götzendienern gegen Zinsen zu leihen und zu verleihen.
(5. Mo. 23,21)
538. Das Gericht muss die Gesetze des Klägers ausführen, ob er sie zulässt oder verweigert.
(2. Mo. 22,8)
539. Führt die Gesetze der Erbordnung aus.
(4. Mo. 27,8)
540. Richter ernennen.
(5. Mo. 16,18)
541. Keine Richter ernennen, die nicht mit dem Gerichtsverfahren vertraut sind.
(5. Mo. 1,17)
542. Bei Unstimmigkeiten mit Mehrheit entscheiden.
(2. Mo. 23,2)
543. Das Gericht muss nicht durch eine Mehrheit von einem, sondern mindestens durch eine Mehrheit von zwei vollstrecken.
(2. Mo. 23,2)
544. Ein Richter, der ein Plädoyer für Freispruch vorträgt, darf in Kapitalstrafsachen kein Plädoyer für Verurteilung vortragen.
(2. Mo. 23,2)
545. Das Gericht muss die Todesstrafe der Steinigung vollstrecken.
(5. Mo. 22,24)
546. Das Gericht muss die Todesstrafe des Verbrennens vollstrecken.
(3. Mo. 20,14)
547. Das Gericht muss die Todesstrafe des Schwertes vollstrecken.
(2. Mo. 21,20)
548. Das Gericht muss die Todesstrafe des Erdrosselns vollstrecken.
(3. Mo. 20,10)
549. Das Gericht muss die wegen G-tteslästerung oder Abg-tterei Gesteinigten hängen.
(5. Mo. 21,22)
550. Die Hingerichteten sollen an dem Tag begraben werden, an dem sie getötet wurden.
(5. Mo. 21,23)
551. Das Begräbnis nicht über Nacht zu verzögern.
(5. Mo. 21,23)
552. Das Gericht darf den Zauberer nicht leben lassen.
(2. Mo. 22,17)
553. Das Gericht muss den Übeltäter auspeitschen.
(5. Mo. 25,2)
554. Das Gericht darf die vorgeschriebene Anzahl von Peitschenhieben nicht überschreiten.
(5. Mo. 25,3)
555. Das Gericht darf niemanden aufgrund eines Indizienbeweises töten.
(2. Mo. 23,7)
556. Das Gericht darf niemanden bestrafen, der gezwungen wurde, ein Verbrechen zu begehen.
(5. Mo. 22,26)
557. Der Richter darf den Mörder oder Vergewaltiger bei der Verhandlung nicht bemitleiden.
(5. Mo. 19,13)
558. Der Richter darf bei der Verhandlung kein Erbarmen mit dem Armen haben.
(3. Mo. 19,15)
559. Der Richter darf den großen Mann in der Verhandlung nicht achten.
(3. Mo. 19,15)
560. Der Richter darf den Fall des Gewohnheitsverbrechers nicht ungerecht entscheiden.
(2. Mo. 23,6)
561. Der Richter darf das Recht nicht verdrehen.
(3. Mo. 19,15)
562. Der Richter darf einen Fall, der einen Konvertiten oder eine Waise betrifft, nicht verderben.
(5. Mo. 24,17)
563. Richte rechtschaffen.
(3. Mo. 19,15)
564. Der Richter darf keinen Gewalttätigen im Gericht fürchten.
(5. Mo. 1,17)
565. Die Richter dürfen keine Bestechungsgelder annehmen.
(2. Mo. 23,8)
566. Richter dürfen keine Zeugenaussagen annehmen, wenn nicht beide Parteien anwesend sind.
(2. Mo. 23,1)
567. Richter sollen nicht fluchen.
(2. Mo. 22,27)
568. Nicht das Staatsoberhaupt zu verfluchen.
(2. Mo. 22,27)
569. Nicht einen Tauben zu verfluchen.
(3. Mo. 19,14)
570. Jeder, der Beweise kennt, muss in einem Prozess aussagen.
(3. Mo. 5,1)
571. Verhöre den Zeugen sorgfältig.
(5. Mo. 13,15)
572. Ein Zeuge darf bei Kapitalverbrechen nicht als Richter fungieren.
(4. Mo. 35,30)
573. Die Aussage eines einsamen Zeugen darf nicht akzeptiert werden.
(5. Mo. 19,15)
574. Übertreter dürfen nicht aussagen.
(2. Mo. 23,1)
575. Die Verwandten des Klägers dürfen nicht aussagen.
(5. Mo. 24,16)
576. Nicht falsch aussagen.
(2. Mo. 20,13)
577. Dem falschen Zeugen tun, was er dem Angeklagten zu tun versuchte.
(5. Mo. 19,19)
578. Handle nach den Urteilen des hohen Gerichts.
(5. Mo. 17,11)
579. Nicht von einer juristischen Diskussion abzuweichen.
(5. Mo. 17,11)
580. Nicht zu den Torah-Geboten oder ihren mündlichen Erklärungen hinzuzufügen.
(5. Mo. 13,1)
581. Nicht irgendwelche Gebote aus der Torah zu verringern, im Ganzen oder in Teilen.
(5. Mo. 13,1)
582. Nicht deinen Vater und deine Mutter zu verfluchen.
(2. Mo. 21,17)
583. Du sollst deinen Vater und deine Mutter nicht schlagen.
(2. Mo. 21,15)
584. Achtet euren Vater und eure Mutter.
(2. Mo. 20,12)
585. Fürchte deinen Vater und deine Mutter.
(3. Mo. 19,3)
586. Sich nicht wie der rebellische Sohn verhalten, wie es in der Torah beschrieben wird.
(5. Mo. 21,20)
587. Um Verwandte trauern - auch um Priester.
(3. Mo. 10,19)
588. Der Hohepriester darf sich nicht für Verwandte entweihen.
(3. Mo. 21,11)
589. Der Hohepriester darf nicht mit einem Leichnam unter dasselbe Dach gehen.
(3. Mo. 21,11)
590. Ein Priester darf sich nicht für jemand anderen als seine Verwandten verunreinigen.
(3. Mo. 21,1)
591. Setzt einen König aus Israel ein.
(5. Mo. 17,15)
592. Nicht einen Bekehrten zu ernennen.
(5. Mo. 17,15)
593. Der König darf nicht zu viele Weiber haben.
(5. Mo. 17,17)
594. Der König darf nicht zu viele Pferde haben.
(5. Mo. 17,16)
595. Der König darf nicht zu viel Silber und Gold haben.
(5. Mo. 17,17)
596. Vernichte die sieben kanaanitischen Völker.
(5. Mo. 20,17)
597. Keiner von ihnen soll am Leben bleiben.
(5. Mo. 20,16)
598. Das Andenken an Amalek auslöschen.
(5. Mo. 25,19)
599. Gedenke, was Amalek dem jüdischen Volk angetan hat.
(5. Mo. 25,17)
600. Nicht zu vergessen ihre Gräueltaten und ihren Hinterhalt auf dem Weg aus Ägypten in der Wüste.
(5. Mo. 25,19)
601. Nicht dauerhaft in Ägypten zu wohnen.
(5. Mo. 17,16)
602. Den Bewohnern einer belagerten Stadt Friedensbedingungen anzubieten und sie gemäß der Torah zu behandeln, wenn sie die Kapitulationsbedingungen akzeptieren.
(5. Mo. 20,10)
603. Ammon und Moab keinen Frieden anzubieten, während sie sie belagern.
(5. Mo. 23,7)
604. Keine Obstbäume zu zerstören, auch nicht während einer Belagerung.
(5. Mo. 20,19)
605. Latrinen außerhalb der Lager zu errichten.
(5. Mo. 23,13)
606. Bereite für jeden Soldaten eine Schaufel vor, mit der er graben kann.
(5. Mo. 23,14)
607. Bestimme einen Priester, der im Krieg zu den Soldaten spricht.
(5. Mo. 20,2)
608. Ein frisch verheirateter Mann, der ein Haus gebaut oder einen Weinberg gepflanzt hat, ist vom Militär befreit, um sich mit seiner Frau zu freuen.
(5. Mo. 24,5)
609. Der neuverheiratete Mann soll nicht zum Militär- oder Gemeindedienst eingezogen oder herangezogen werden.
(5. Mo. 24,5)
610. Nicht in Panik zu geraten und sich im Kampf zurückzuziehen.
(5. Mo. 20,3)
611. Die Gesetze der gefangenen Frauen ausführen.
(5. Mo. 21,11)
612. Sie nicht in die Sklaverei zu verkaufen.
(5. Mo. 21,14)
613. Sie nicht zur Knechtschaft zu behalten, nachdem sie mit ihr verkehrt haben.
(5. Mo. 21,14)


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von Anzeige » Fr 19. Feb 2021, 11:09

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Re: 613

Beitragvon Ria Tameg » Fr 19. Feb 2021, 12:51

tsitsith sind Quasten, die von den vier Ecken eines rechteckigen Kleidungsstücks herabhängen, so wie es die Torah sagt

Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen, daß sie sich eine Quaste an die Zipfel ihrer Obergewänder machen, in ihren [künftigen] Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an der Quaste des Zipfels befestigen. 4.Mo.15,38



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Die Torah erklärt, daß man sie dadurch sehen und sich an alle Mitzvot erinnern wird

Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick an alle Gebote des Herrn denkt und sie befolgt, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgeht und euren Augen, denen ihr nachhurt; 4.Mo.15,39


Der Zahlenwert von Tzitzit beträgt 600

צִיצִיתָ
18. צ Tsadik 90
10. י Yud 10
18. צ Tsadik 90
10. י Yud 10
22. ת תּ Tav/Sav 400
Σ 600


Addiert man dazu die 8 Schnüre und 5 Knoten,

600+8+5 = 613

erhält man 613, die Anzahl der Mitzvot in der Torah.
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Re: 613

Beitragvon Ria Tameg » Mo 22. Feb 2021, 19:11

Der Bund zwischen G-tt und Seinem Volk bestand aus 2.Mo.20, 21, 22 und 23 und wurde in Kapitel 24 ratifiziert.

Das moralische Gesetz besteht aus den Zehn Geboten (2.Mo.20) sowie den Satzungen und Rechtsbestimmungen, die die Grundsätze der Zehn Gebote veranschaulichen und zeitgemäß erklären.

Daneben gibt es die Verordnungen des Altars, nämlich die Opfergesetze (wie Blut, Getreide, Trankopfer und die Bräuche, die mit der Ausführung dieser Verordnungen verbunden waren). Diese hörten mit dem Tode des Herrn Jesus auf.

Das Wort Gesetz wird meistens vom hebräischen Wort Torah und vom griechischen Wort Nomos her übersetzt, was sich eigentlich fast immer auf die von Mose geschriebenen ersten 5 Bücher der Bibel bezieht, was natürlich auch die 10 Gebote einschließt. Die Torah schließt außer den 10 Geboten auch Satzungen, Rechte und Verordnungen ein.

Wenn der Herr Jesus in Mt.5,17 sagt, daß Er nicht gekommen ist

das Gesetz aufzulösen


dann meint er, daß Er nicht gekommen sei, die Torah aufzulösen.

Er kam nicht um die 5 Bücher Mose, welche die Zehn Gebote sowie Satzungen und Rechte enthalten, abzutun.

Die jährlich festgesetzten Feste sind Satzungen #H2708, Teil der Torah, Teil des moralischen Gesetzes und deshalb heute noch als gültig und bindend zu betrachten.

#H2708 chuqqâh, khook-kaw '; weiblich von H2706,


und im Wesentlichen das Gleiche bedeutend, vgl. a. 3.Mo.23,14


Diese Verordnung (#H2708 – Satzung) Ungesäuerte Brote; 3.Mo.23,21;
Diese Verordnung (#H2708 – Satzung); Pfingsten 3. Mose 23,31;
Diese Verordnung” (#H2708 – Satzung); Versöhnungstag 3.Mo.23,41
Diese Verordnung (#H2708 – Satzung) Laubhüttenfest



Die Feste der Torah sind in der Schrift als ewige Satzung für alle Generationen verordnet. Wir verstehen, daß Seine Feste die Feste des Ersten und Zweiten Kommens Jesu sind.

Wie viele glauben sich über Gebote hinwegsetzen zu können, indem sie sagen, diese Gebote seien zeit- und kulturgebunden?

Ein großer Kreislauf ist, daß der Herr Jesus uns zu den Anfängen zurückführt, so wie er es angekündigt hat. Er stellt

alles wieder her, wovon er geredet hat durch den Mund seiner heiligen Propheten von Anbeginn. Apg 3,21


Ein König, ein Volk, eine Konstitution (die Torah) Seines Königreiches. Ein- und dasselbe Gesetz (Torah, Unterweisung) für alle, für die zwölf Stämme und die Fremdlinge, ein Bewusstsein dafür, daß das ganze Haus Israel, welches aus dem Haus Ephraim (den zehn zerstreuten Stämmen) und dem Haus Juda besteht und natürlich denen, die sich in das ganze Haus Israel haben einpfropfen lassen

„Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, dass vor YHWH der Fremdling sei wie ihr.“ 4.Mo.15,15
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Re: 613

Beitragvon Ria Tameg » Mo 22. Feb 2021, 19:28

Ein Text muß innerhalb seines ganzen Zusammenhangs untersucht werden. Dies ist eine der wichtigsten Regeln der biblischen Auslegung.

Ein Beispiel

sondern ihnen nur schreiben soll, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten[2] und vom Blut zu enthalten. Apg.15,20


Dieser Satz wird fast immer aus dem Zusammenhang genommen und falsch interpretiert, nämlich dahingehend, daß die Gläubigen sich nur noch dieser vier Dinge enthalten müssen, ansonsten gelte die Torah für sie nicht mehr.

Wenn wir den Zusammenhang einblenden, ergibt sich ein völlig anderes Bild.

An wen sind diese Unterweisungen gerichtet?

Darum urteile ich, daß man denjenigen aus den Heiden, die sich zu Gott bekehren, keine Lasten auflegen soll, Apg.15,19


Da steht

denjenigen aus den Heiden, die sich zu Gott bekehren


also den neu Bekehrten, die dabei sind, sich zu bekehren.

Es geht hier nicht um diejenigen, die schon gläubig sind.

Und dann heißt es im Zusammenhang weiter:

Denn... Apg.15,21a


jetzt kommt die Begründung

Denn Mose hat von alten Zeiten her in jeder Stadt solche, die ihn verkündigen, da er in den Synagogen an jedem Sabbat vorgelesen wird. Apg. 15,21


Jetzt erfahren wir, daß es weise ist, die neu Bekehrten nicht mit sämtlichen Unterweisungen auf einmal zu konfrontieren, weil sie langsam von Sabbat zu Sabbat die Unterweisungen Moses hören (die Torah) und so langsam hineinwachsen.

Wie weise.
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Re: 613

Beitragvon Ria Tameg » Mo 22. Feb 2021, 19:32

Paulus wirkt der Irrlehre entgegen, daß man durch die Beschneidung errettet werden kann.

Er predigt allerdings nicht gegen die Beschneidung, sondern gegen die Beschneidung als Mittel zur Rechtfertigung. Die Beschneidung ist ein Zeichen oder Siegel für die Gerechtigkeit des Glaubens; vgl. Rö.2,25-27

Ist jemand als Beschnittener berufen, der bleibe beschnitten. Ist jemand als Unbeschnittener berufen, der lasse sich nicht beschneiden. Die Beschneidung ist nichts, und die Unbeschnittenheit ist nichts, sondern: G-ttes Gebote halten. 1.Kor.17,18-19


Diese beiden Verse werden gerne benutzt, um gegen die Beschneidung zu lehren. Hier kann es Paulus nur um Beschneidung als Werkzeug der Errettung gehen; vgl. Gal.5,4

Denn er betont explizit, daß es wichtig ist, die Gebote zu befolgen.

Jemand, der physisch beschnitten ist, kann diese natürlich nicht wieder rückgängig machen. Paulus redet hier nicht von physischer Beschneidung; vgl. Rö.3,1

Hier ist das, was Paulus sagt

Er argumentiert, daß, wenn ein Jude beschnitten ist, er weiterhin seine jüdischen Bräuche bewahren solle, z.B. zu Beginn des Sabbats zwei Kerzen anzuzünden, als Nichtjude soll er diesem jüdischen Beispiel von Tradition jedoch nicht folgen.

Beschnitten sein ist nichts sowie Unbeschnittensein, heißt, es kommt nicht darauf an, ein Jude oder Nichtjude zu sein, aber die Gebote G-ttes sollen beide halten. Beide halten den Sabbat, denn es ist ein Gebot G-ttes für die Eingeborenen und die Fremdlinge, die hinzu kamen

dass ihr zu jener Zeit ohne Christus wart, ausgeschlossen vom Bürgerrecht Israels und den Bundesschlüssen der Verheißung fremd; daher hattet ihr keine Hoffnung und wart ohne G-tt in der Welt. Eph.2,12


Die äußere Trennung zwischen dem Volk G-ttes und den Heiden gab es nun nicht mehr, denn durch die Beschneidung des Herzens können nun alle Menschen zum Volk G-ttes gehören; vgl. Gal.5,6

Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen! Siehe, ich, Paulus, sage euch: Wenn ihr euch beschneiden lasst, so wird euch Christus nichts nützen. Ich bezeuge abermals einem jeden, der sich beschneiden lässt, dass er das ganze Gesetz zu tun schuldig ist. Ihr habt Christus verloren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wollt, aus der Gnade seid ihr herausgefallen. Gal.5,1-4


Beim

aus der Gnade fallen


geht es um die Beschneidung, bzw. ums Juden machen, nicht um das Halten von Geboten; vgl. 1.Kor.7,19

Der Herr Jesus hat uns freigemacht von Sünde, nicht vom Gesetz; vgl. Rö.6,18. 22



Bild


Die Beschneidung des Herzens ist G-ttes vordergründigstes Anliegen (vgl. 5. Mose 10,16).

Und so kann die Beschneidung am Fleisch nur als Ausdruck der “Herzensbeschneidung” verstanden werden. Sie ist ein Ausdruck unseres Glaubens. So war es ja auch bei Abraham (vgl. Römer 4,11). Und da die Beschneidung am Fleisch seinem ganzen Haus/Samen als Bundeszeichen gilt (vgl. 1. Mose 17,13-14) und jeder Nachfolger Jeschuas auch als Same Abrahams gezählt wird (vgl. Galater 3,29) zeigen wir unsere Bundestreue unter anderem auch damit, dass wir uns beschneiden lassen.

Die Beschneidung des Herzens und die Beschneidung am Fleisch werden beide von der Torah gefordet. Und auch in Zukunft wird beides noch eine Rolle spielen:

“So spricht G-TT, der Herr: Es soll kein Fremder mit unbeschnittenem Herzen und mit unbeschnittenem Fleisch in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israels wohnen.” (Hesekiel 44,9)
Ria Tameg
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