Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt. Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[2] durch euer ganzes Land erschallen lassen. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[3], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll. 3.Mo.25,8-10
Das Erlassjahr beginnt am Versöhnungstag, der auf den 10. Tag des 7. Monats fällt. Da der 1. Monat von G-ttes Kalender im Frühling beginnt, beginnt das Erlassjahr im Herbst und endet am Ende des Sommers. Das Erlassjahr beginnt also am Ende des einen Jahres und endet am Anfang des anderen Jahres. Dies geschieht, weil die Aussaat von Gerste und Weizen im Herbst beginnt. Geerntet wird dann im Frühjahr.
Die letzte Woche der Jahre setzt sich folgendermaßen zusammen
Die Aussaat erfolgt im Herbst des jeweiligen Jahres:
1) 43
2) 44
3) 45
4) 46
5) 47
6) 48
7) aber nicht im Herbst des Jahres 49, dem Jahr der Vorbereitung auf das Erlassjahr
Geerntet wird im Frühjahr des Jahres:
1) 44
2) 45
3) 46
4) 47
5) 48
6) 49
7) aber nicht im Frühjahr des Jahres 50 (dem Sabbatjahr) und nicht im Frühjahr des Jahres 1 (dem Neumondjahr).
Beachte, dass es in dieser letzten Woche sechs Jahre gibt, in denen gesät wird, und sechs Jahre, in denen geerntet wird. Diese Jahre sind nicht identisch. Mit anderen Worten, die Jahre der Aussaat liegen ein Jahr vor den Jahren der Ernte. Dies ist für die westliche Denkweise ein großes Rätsel, aber wenn wir es erst einmal verstanden haben, können wir sehen, dass die lunare Zählung durch die Sabbat-/Erlasszählung im Typus erfüllt wird.
Beachte auch, dass es zwei Jahre gibt, in denen nicht gesät und zwei Jahre, in denen nicht geerntet wird. Diese Unterbrechung des Arbeitsprozesses stimmt mit dem Sabbat und dem Neumond am Ende und am Anfang unserer Monate überein und durchbricht so die kontinuierliche, fiktive siebenjährige Sabbatzählung, auf die die Menschen am Saturnstag so stolz sind.
Wenn wir nun mit der Zählung weitermachen, stellen wir fest, dass im Jahr 1 (das ist das Jahr 8 der Zählung der letzten Woche und das Jahr 1 in der neuen Zählung, im Herbst dieses Jahres gesät wird. Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (Jahr 2 der neuen Zählung und Jahr 9 der alten Zählung) wird dann geerntet.
Die erste Woche der neuen Zählung sieht also folgendermaßen aus.
Im ersten Jahr, dem Neumondjahr der alten Zählung, das das erste Jahr der neuen Zählung ist, wird nicht geerntet, aber im Herbst desselben Jahres wird gesät.
Jhr. Frühling Herbst
1 ......... säen
2 ernten säen
3 ernten säen
4 ernten säen
5 ernten säen
6 ernten säen
7 ernten Land Sabbat
8 Land Sabbat säen
9 ernten säen
10 ernten säen
11 ernten säen
12 ernten säen
13 ernten säen
14 ernten Land Sabbat
15 Land Sabbat säen
16 ernten säen
17 ernten säen
18 ernten säen
19 ernten säen
20 ernten säen
21 ernten Land Sabbat
22 Land Sabbat säen
23 ernten säen
24 ernten säen
25 ernten säen
26 ernten säen
27 ernten säen
28 ernten Land Sabbat
29 Land Sabbat säen
30 ernten säen
31 ernten säen
32 ernten säen
33 ernten säen
34 ernten säen
35 ernten Land Sabbat
36 Land Sabbat säen
37 ernten säen
38 ernten säen
39 ernten säen
40 ernten säen
41 ernten säen
42 ernten Land Sabbat
43 Land Sabbat säen
44 ernten säen
45 ernten säen
46 ernten säen
47 ernten säen
48 ernten säen
49 ernten Land-Sabbat
50 Land-Sabbat Erlassjahr
1 Erlassjahr säen
2 ernten säen
3...
Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen 3.Mo.25,11
Hier heißt es, dass das 50. Jahr das Erlassjahr ist, aber dieses Jahr beginnt nicht im Frühling, sondern im Herbst am Versöhnungstag. Das Erlassjahr ist also die letzte Hälfte des Sabbatjahres (Jahr 50) und die erste Hälfte des Neumondjahres (Jahr 1), in dem nicht gesät und nicht geerntet wird.
Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! – so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll; so daß, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt. 3.Mo.25,20-22
Dies beschreibt den Übergang vom vorherigen Erlasszyklus zum nächsten. 3 Jahre Segen sind erforderlich, weil die Ernte des 49. Jahres bis zum 2. Erntejahr des nächsten Erlasszyklus reichen muss
Das 8. Jahr der Aussaat bezieht sich auf das 1. Jahr der Aussaat im nächsten Erlasszyklus. Die alte Frucht bis zum 9. Jahr bezieht sich auf das 2. Jahr der Ernte des nächsten Erlasszyklus. Die Frucht ist alt, weil sie 3 Jahre zuvor im 49. Jahr des vorhergehenden Erlasszyklus geerntet wurde.
Achte besonders auf die Spalte "Ernten" in der obigen Tabelle, denn das Einbringen der Ernte ist harte Arbeit. Der 8., 15., 22. und 29. sind Land-Sabbate. Ja, es geht weiter bis zum Jahr 50, aber beachte auch, dass das Jahr 2 des nächsten Erlasszyklus das erste Arbeitsjahr ist. Parallel dazu ist der 2. Tag des Monats der erste Tag der Woche.
Das Erlassjahr und die Zyklen laufen parallel zu einem Lunarsabbat. Es unterstützt keinen kontinuierlichen Zyklus. Das ist nicht die Art und Weise, wie G-tt handelt. Das Erlassjahr unterbricht den kontinuierlichen Zyklus der Landsabbate, so wie der Neumond den kontinuierlichen Zyklus der wöchentlichen Sabbate unterbricht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Lunarsabbat der richtige Weg ist, um den wöchentlichen Sabbat zu berechnen, und nicht auf der Grundlage eines kontinuierlichen wöchentlichen Zyklus, der von Rom eingeführt wurde.